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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Kann ich als EU-Bürgerin Sozialhilfe in Deutschland beantragen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Alice Reuter und bin EU-Bürgerin. Seit einiger Zeit befinde ich mich in einer schwierigen finanziellen Situation und frage mich, ob ich als EU-Bürgerin in Deutschland Sozialhilfe beantragen kann.

Mein aktueller Ist-Zustand ist geprägt von Arbeitslosigkeit und fehlenden Einkünften. Ich habe bereits versucht, mich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, jedoch bisher ohne Erfolg. Zudem habe ich keine Familie in Deutschland, die mich unterstützen könnte.

Meine größte Sorge ist, dass ich ohne finanzielle Unterstützung nicht in der Lage sein werde, meine Grundbedürfnisse zu decken und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Ich habe Angst, obdachlos zu werden und auf der Straße zu landen.

Daher meine Frage an Sie: Gibt es für mich als EU-Bürgerin die Möglichkeit, Sozialhilfe in Deutschland zu beantragen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und wie sind die rechtlichen Grundlagen? Gibt es eventuell alternative Unterstützungsmöglichkeiten, die für mich in Frage kommen könnten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alice Reuter

Andreas Köhler

Sehr geehrte Frau Reuter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit als EU-Bürgerin in Deutschland Sozialhilfe zu beantragen. Ich verstehe Ihre Situation und möchte Ihnen gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich insbesondere im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Dort ist geregelt, dass Personen, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten und sich in einer existenziellen Notlage befinden, Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Um Sozialhilfe in Deutschland als EU-Bürgerin zu beantragen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dies bedeutet, dass Sie entweder über ein Aufenthaltsrecht verfügen (z.B. als Arbeitnehmerin, Selbstständige, Studierende) oder sich aus anderen Gründen rechtmäßig in Deutschland aufhalten (z.B. als Arbeitssuchende). Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie sich in einer existenziellen Notlage befinden, d.h. dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung von Sozialhilfe als EU-Bürgerin bestimmte Besonderheiten mit sich bringen kann. So kann es sein, dass Sie bestimmte Integrationsmaßnahmen absolvieren müssen oder dass Ihre Sozialhilfeleistungen aufgrund Ihrer EU-Bürgerschaft eingeschränkt sind. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über Ihre Rechte und Pflichten als EU-Bürgerin in Deutschland zu informieren.

Alternativ zur Sozialhilfe gibt es auch andere Unterstützungsmöglichkeiten, die für Sie in Frage kommen könnten. Dazu zählen beispielsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden, oder Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), wenn Sie erwerbsfähig sind.

Ich empfehle Ihnen, sich mit einem auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation zu besprechen und umfassend beraten zu werden. Gerne stehe ich Ihnen auch in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung, um Ihre Fragen persönlich zu beantworten und Ihnen bei der Beantragung von Sozialhilfe zu helfen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer finanziellen Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Köhler
Rechtsanwalt im Sozialrecht

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