Kann ich meinen Nachbarn dazu auffordern, seinen Lärmpegel während bestimmter Stunden zu senken?
Oktober 25, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Nina König
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige in Bezug auf meine Nachbarschaftssituation. Mein Nachbar, Herr Müller, verursacht seit einiger Zeit einen sehr hohen Lärmpegel während bestimmter Stunden des Tages, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende. Dies belastet mich und meine Familie sehr, da wir dadurch nicht zur Ruhe kommen und auch unsere Lebensqualität stark beeinträchtigt wird.
Herr Müller betreibt in seinem Garten regelmäßig laute Gartenarbeiten mit Motorsägen, Rasenmähern und anderen Geräten, die einen hohen Lärmpegel erzeugen. Auch seine Feiern und Grillabende gehen oft bis spät in die Nacht und verursachen eine unerträgliche Lärmbelästigung. Trotz mehrfacher freundlicher Bitte von unserer Seite, den Lärmpegel zu senken, zeigt Herr Müller keinerlei Einsicht und führt sein Verhalten fort.
Ich mache mir große Sorgen um meine Gesundheit und die meiner Familie, da der anhaltende Lärmpegel zu Schlafproblemen, Stress und genereller Unzufriedenheit führt. Daher möchte ich wissen, ob ich rechtlich gesehen das Recht habe, meinen Nachbarn dazu aufzufordern, seinen Lärmpegel während bestimmter Stunden zu senken und welche rechtlichen Schritte ich in diesem Fall einleiten kann.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Eder
Sehr geehrter Herr Eder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Lärmbelästigung durch Ihren Nachbarn Herrn Müller. Lärmbelästigung durch Nachbarn kann in der Tat sehr belastend sein und zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität führen. In Deutschland regelt das Nachbarschaftsrecht den Umgang mit solchen Konflikten, insbesondere im Hinblick auf Lärmbelästigung.
Gemäß § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat jeder Eigentümer das Recht auf eine wirtschaftliche Nutzung seines Grundstücks. Dies schließt jedoch auch die Pflicht ein, Rücksicht auf die benachbarten Grundstücke zu nehmen und keine übermäßige Lärmbelästigung zu verursachen. Lärmimmissionen, die über das übliche Maß hinausgehen und die Nachbarn unzumutbar belästigen, können als unzulässige Einwirkungen angesehen werden.
In Ihrem Fall scheint Herr Müller durch seine lauten Gartenarbeiten und Feiern den Rahmen des Zumutbaren zu überschreiten. Da Sie bereits vergeblich versucht haben, Herrn Müller auf freundliche Weise zur Mäßigung seines Lärmpegels zu bewegen, könnten Sie nun rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Zuallererst sollten Sie jedoch erneut das Gespräch mit Herrn Müller suchen und ihm Ihre Beschwerden in einem ruhigen und sachlichen Ton mitteilen. Möglicherweise ist er sich der Belästigung nicht bewusst und zeigt nach einem klärenden Gespräch Einsicht.
Sollte eine Einigung auf freiwilliger Basis nicht möglich sein, können Sie als nächsten Schritt eine schriftliche Beschwerde an Herrn Müller richten und ihn dazu auffordern, den Lärmpegel zu reduzieren. Falls Herr Müller weiterhin keine Einsicht zeigt, könnten Sie erwägen, eine offizielle Beschwerde bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen. Diese kann den Lärmpegel überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Belästigung zu beenden.
In besonders hartnäckigen Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht wegen unzumutbarer Lärmbelästigung gegen Herrn Müller zu erheben. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie ausreichend Beweise für die Lärmbelästigung sammeln, beispielsweise durch Lärmprotokolle oder Zeugenaussagen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie finden eine Lösung für Ihr Problem mit Herrn Müller. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina König
Rechtsanwältin
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