Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen einen Arzt einleiten, der meine Diagnose falsch gestellt hat?
Juni 9, 2024 | 55,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,
ich wende mich mit einer dringenden Frage an Sie, da ich in einer sehr schwierigen Situation stecke. Vor einigen Wochen habe ich mich aufgrund von starken Bauchschmerzen an meinen Hausarzt gewandt. Dieser stellte nach einer ersten Untersuchung die Diagnose eines Magengeschwürs und verschrieb mir entsprechende Medikamente. Jedoch haben sich meine Beschwerden trotz der Behandlung nicht verbessert, im Gegenteil, sie wurden sogar schlimmer.
Da ich mich mit meinem Zustand nicht abfinden konnte, entschied ich mich für eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt. Dieser führte weitere Untersuchungen durch und stellte fest, dass ich in Wirklichkeit an einer Gastritis leide und die Medikamente gegen das Magengeschwür meine Beschwerden verschlimmert haben.
Dieser Vorfall hat mich sehr verunsichert und verärgert, da ich unnötig leiden musste und meine Gesundheit dadurch sogar noch gefährdet wurde. Nun frage ich mich, welche rechtlichen Schritte ich gegen meinen ersten Arzt einleiten kann. Ich fühle mich falsch behandelt und möchte sicherstellen, dass er für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen wird.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Möglichkeiten ich in einem solchen Fall habe? Gibt es eine Chance auf Schadensersatz wegen der falschen Diagnose und Behandlung? Wie gehe ich am besten vor, um meine Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Bacigalupo
Sehr geehrter Herr Bacigalupo,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Medizinrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie durch die falsche Diagnose und Behandlung Ihres ersten Arztes unnötiges Leiden erfahren mussten. Es ist verständlich, dass Sie sich verunsichert und verärgert fühlen und nun nach rechtlichen Schritten suchen, um gegen das Fehlverhalten des Arztes vorzugehen.
In einem solchen Fall können Sie grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Arzt hat eine sogenannte ärztliche Behandlungspflicht, nach der er verpflichtet ist, seine Patienten gewissenhaft und nach dem aktuellen medizinischen Standard zu behandeln. Wenn er diese Pflicht verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, kann der Patient Schadensersatzansprüche geltend machen.
Im konkreten Fall könnte der Arzt gegen die ärztliche Behandlungspflicht verstoßen haben, wenn er eine falsche Diagnose gestellt und dementsprechend falsche Medikamente verschrieben hat. Durch diese Fehlbehandlung haben Sie unnötig gelitten und Ihre Gesundheit wurde sogar gefährdet. Dies könnte als grober Behandlungsfehler eingestuft werden, der Schadensersatzansprüche begründen könnte.
Um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten, empfehle ich Ihnen, zunächst alle relevanten Unterlagen zu sammeln, die mit Ihrer Behandlung durch den ersten Arzt zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem Arztbriefe, Diagnosen, Behandlungspläne, Rechnungen und eventuell auch Zeugenaussagen oder Gutachten von anderen Ärzten.
Anschließend sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht konsultieren, der Ihnen bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann. Der Anwalt kann prüfen, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt und welche Schadensersatzansprüche Sie geltend machen können. Er kann auch bei der Kommunikation mit dem Arzt und gegebenenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht unterstützen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und hoffe, dass Sie bald zu einer angemessenen Entschädigung gelangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder
Rechtsanwalt für Medizinrecht
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