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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medizinrecht

Darf ein Arzt meine Gesundheitsdaten ohne meine Zustimmung weitergeben?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meiner Gesundheitsdaten. Ich heiße Felix Schönecker und habe kürzlich festgestellt, dass mein behandelnder Arzt Informationen über meinen Gesundheitszustand an Dritte weitergegeben hat, ohne meine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Zur Hintergrundinformation: Ich habe mich vor einigen Wochen einer medizinischen Untersuchung unterzogen, bei der einige gesundheitliche Probleme festgestellt wurden. Mein Arzt hat mir daraufhin eine Therapie empfohlen und mir Medikamente verschrieben. Nun habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber von meinem Arzt über meine Krankheit informiert wurde, was mir große Sorgen bereitet.

Ich habe jedoch nie mein Einverständnis zur Weitergabe meiner Gesundheitsdaten gegeben und frage mich, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Darf ein Arzt meine Gesundheitsdaten ohne meine Zustimmung an Dritte weitergeben? Welche rechtlichen Schritte kann ich in diesem Fall unternehmen, um meine Privatsphäre zu schützen und sicherzustellen, dass meine sensiblen Informationen nicht unerlaubt weitergegeben werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Es ist mir wichtig, meine Rechte als Patient zu wahren und sicherzustellen, dass meine Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker

Thomas Eiserfelder

Sehr geehrter Herr Schönecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schutzes Ihrer Gesundheitsdaten. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wenn Sie erfahren, dass Ihr Arzt Informationen über Ihren Gesundheitszustand an Dritte weitergegeben hat, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. In der Tat unterliegen Gesundheitsdaten einem besonders sensiblen Schutz, da sie persönliche und vertrauliche Informationen über Ihre Gesundheit enthalten.

In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit personenbezogenen Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten zählen. Nach § 9 BDSG dürfen Gesundheitsdaten nur verarbeitet werden, wenn dies für die Ausübung der Rechte und Pflichten des Arztes im Rahmen der medizinischen Versorgung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn der Patient ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie nie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten gegeben haben. Dies bedeutet, dass die Weitergabe Ihrer Daten an Ihren Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung rechtlich nicht zulässig ist. Ihr Arzt hätte Ihre ausdrückliche Einwilligung einholen müssen, bevor er Ihre sensiblen Informationen weitergibt.

Um Ihre Privatsphäre zu schützen und sicherzustellen, dass Ihre Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arzt zu suchen. Fragen Sie ihn nach dem Grund für die Weitergabe Ihrer Daten und bitten Sie um eine Erklärung. Sollte der Arzt keine zufriedenstellende Antwort geben können, sollten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesdatenschutzbeauftragten, einzureichen. Dort können Sie den Vorfall melden und um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Datenschutzrechte bitten. Darüber hinaus können Sie auch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrem Anliegen unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder, Rechtsanwalt für Medizinrecht

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