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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medizinrecht

Darf ein Arzt meine medizinischen Daten ohne meine Einwilligung weitergeben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Sebastian Schmid und habe eine Frage zum Thema Datenschutz im Medizinrecht. Vor einiger Zeit habe ich mich in Behandlung bei einem Arzt begeben und meine medizinischen Daten wurden erhoben. Nun habe ich erfahren, dass der Arzt meine Daten möglicherweise weitergegeben hat, ohne dass ich meine Einwilligung dazu gegeben habe.

Das bereitet mir große Sorgen, da ich davon ausgegangen bin, dass meine medizinischen Informationen vertraulich behandelt werden. Ich frage mich, ob der Arzt überhaupt das Recht hatte, meine Daten weiterzugeben, ohne dass ich darüber informiert wurde oder meine Zustimmung gegeben habe.

Meine Frage lautet daher: Darf ein Arzt meine medizinischen Daten ohne meine Einwilligung weitergeben? Falls nicht, welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um meine Daten zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht unerlaubt weitergegeben werden?

Ich bitte um eine ausführliche Erklärung zu meinen Rechten als Patient in Bezug auf den Datenschutz im Medizinrecht und mögliche Maßnahmen, die ich ergreifen kann, um meine Privatsphäre zu schützen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Schmid

Laura Vollmann

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Datenschutz im Medizinrecht. Als Rechtsanwältin für Medizinrecht möchte ich Ihnen gerne ausführlich auf Ihre Frage eingehen.

Grundsätzlich ist der Schutz Ihrer medizinischen Daten gesetzlich geregelt. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen personenbezogene Daten, zu denen auch medizinische Informationen zählen, nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür besteht. Eine solche Rechtsgrundlage kann beispielsweise Ihre Einwilligung sein.

In Ihrem Fall, in dem Sie angeben, keine Einwilligung zur Weitergabe Ihrer medizinischen Daten gegeben zu haben, darf der Arzt Ihre Daten grundsätzlich nicht weitergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, die gemäß der DSGVO einen besonderen Schutzstatus genießen.

Sollte tatsächlich eine unerlaubte Weitergabe Ihrer Daten durch den Arzt erfolgt sein, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung, um Ihre Rechte als Patient zu schützen. Zunächst sollten Sie den Arzt auffordern, Ihnen Auskunft darüber zu geben, an wen und zu welchem Zweck Ihre Daten weitergegeben wurden. Darüber hinaus können Sie eine Löschung Ihrer Daten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden. Die Datenschutzbehörde kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Patient kennen und aktiv dafür einstehen, dass Ihre medizinischen Informationen vertraulich behandelt werden. Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Laura Vollmann
Rechtsanwältin für Medizinrecht

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