Darf ich Screenshots von Websites oder Apps in meinen Präsentationen verwenden?
Dezember 9, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Chloé Tressel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Katja Wittik und arbeite als Marketingmanagerin in einem kleinen Unternehmen. Für meine Präsentationen nutze ich gerne Screenshots von Websites oder Apps, um bestimmte Funktionen oder Produkte zu zeigen. Bisher habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht, ob ich die Screenshots einfach so verwenden darf.
Ich bin mir unsicher, ob es rechtlich erlaubt ist, Screenshots von Websites oder Apps in meinen Präsentationen zu verwenden. Ich habe gehört, dass es möglicherweise Urheberrechtsverletzungen geben könnte, wenn ich ohne Erlaubnis Screenshots von anderen Websites oder Apps verwende.
Ich möchte natürlich keine rechtlichen Probleme bekommen und frage mich deshalb, ob es möglich ist, Screenshots von Websites oder Apps in meinen Präsentationen zu verwenden, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Gibt es bestimmte Regeln oder Richtlinien, die ich beachten sollte, um sicherzustellen, dass ich keine Urheberrechtsverletzungen begehe?
Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge freuen, damit ich in Zukunft sicher und legal Screenshots in meinen Präsentationen verwenden kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Wittik
Sehr geehrte Frau Wittik,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meinem Fachgebiet des Medienrechts. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die rechtlichen Aspekte beim Verwenden von Screenshots in Ihren Präsentationen machen. Tatsächlich kann das unerlaubte Verwenden von Screenshots Urheberrechtsverletzungen darstellen, daher ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
Grundsätzlich sind Screenshots von Websites oder Apps urheberrechtlich geschützt, da sie als Werke im Sinne des Urheberrechts gelten. Das bedeutet, dass die Ersteller der Websites oder Apps das Recht haben, darüber zu entscheiden, wie ihre Werke verwendet werden dürfen. Wenn Sie also Screenshots von anderen Websites oder Apps verwenden möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die entsprechende Erlaubnis oder Lizenz dafür haben.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen das Verwenden von Screenshots ohne Erlaubnis zulässig sein kann. So kann beispielsweise die Nutzung von Screenshots für private oder wissenschaftliche Zwecke unter bestimmten Umständen als zulässig angesehen werden. Auch die Verwendung von Screenshots für Kritik, Zitate oder Berichterstattung kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
Um sicherzustellen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen, empfehle ich Ihnen, folgende Regeln und Richtlinien zu beachten:
1. Holen Sie sich die Erlaubnis: Wenn Sie Screenshots von anderen Websites oder Apps verwenden möchten, kontaktieren Sie die Rechteinhaber und fragen Sie nach einer Erlaubnis oder Lizenz.
2. Nutzen Sie Screenshots nur für bestimmte Zwecke: Verwenden Sie Screenshots nur für den Zweck, für den sie benötigt werden, zum Beispiel um bestimmte Funktionen oder Produkte zu zeigen.
3. Kennzeichnen Sie die Quelle: Geben Sie immer an, von welcher Website oder App der Screenshot stammt und vermeiden Sie es, den Eindruck zu erwecken, dass der Screenshot Ihr eigenes Werk ist.
4. Beachten Sie die Dauer der Nutzung: Verwenden Sie Screenshots nur so lange, wie es für den bestimmten Zweck erforderlich ist und löschen Sie sie nach Gebrauch.
Wenn Sie diese Regeln beachten und sicherstellen, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, sollten Sie in der Lage sein, Screenshots in Ihren Präsentationen legal zu verwenden, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Tressel, Rechtsanwältin für Medienrecht
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