Kann ich für negative Bewertungen im Internet rechtlich vorgehen?
Dezember 11, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Wanda Hartmann
Sehr geehrte Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht,
ich wende mich an Sie, da ich kürzlich festgestellt habe, dass mein Unternehmen negative Bewertungen im Internet erhalten hat. Mein Name ist Sophia Becker und ich bin Inhaberin eines kleinen Online-Shops, der handgefertigte Schmuckstücke verkauft. In den letzten Wochen haben sich mehrere Kunden beschwert und ihre Unzufriedenheit öffentlich in Form von negativen Bewertungen auf verschiedenen Plattformen geäußert.
Diese negativen Bewertungen haben mich sehr besorgt gemacht, da sie potenziell mein Geschäft und meinen Ruf schädigen könnten. Ich bin mir bewusst, dass Kunden das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, aber ich frage mich, ob ich rechtlich gegen diese negativen Bewertungen vorgehen kann.
Der Ist-Zustand ist, dass diese negativen Bewertungen bereits online veröffentlicht wurden und potenziell eine negative Auswirkung auf mein Geschäft haben könnten. Ich mache mir Sorgen um meinen Ruf und meine Umsätze, da diese Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken könnten.
Daher meine Frage an Sie: Kann ich rechtlich gegen diese negativen Bewertungen vorgehen? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um die Bewertungen löschen zu lassen oder um eine Entschädigung zu fordern? Ich wäre sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge, um mein Anliegen zu klären.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der negativen Bewertungen, die Ihr Unternehmen in den letzten Wochen erhalten hat. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die potenziellen Auswirkungen dieser Bewertungen auf Ihren Ruf und Ihre Umsätze. Als Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen und werde versuchen, Ihnen in dieser Angelegenheit weiterzuhelfen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass Kunden grundsätzlich das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern, auch in Form von negativen Bewertungen. Allerdings gibt es Grenzen, insbesondere wenn diese Bewertungen falsch, beleidigend, diffamierend oder unwahr sind. In solchen Fällen können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, gegen diese negativen Bewertungen vorzugehen, wenn sie rechtswidrig sind. Dazu können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Kontaktaufnahme mit den Plattformen, auf denen die Bewertungen veröffentlicht wurden, um eine Löschung zu erwirken. Auch eine Abmahnung oder eine Klage wegen Rufschädigung und Verleumdung können in Betracht gezogen werden, wenn die Bewertungen rechtswidrig sind.
Es ist wichtig, dass Sie sich in einem solchen Fall rechtlich beraten lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise für Ihr spezifisches Anliegen zu finden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten, um gegen die negativen Bewertungen vorzugehen.
In jedem Fall rate ich Ihnen, nicht vorschnell zu handeln und sich zunächst professionelle Beratung einzuholen. Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie dabei, Ihr Anliegen zu klären und mögliche Lösungen zu finden.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Wanda Hartmann, Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?