Darf ich als Influencer Produkte bewerben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen?
Mai 16, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Otto Ullmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Marcus König und bin als Influencer auf verschiedenen Social-Media-Plattformen aktiv. In letzter Zeit habe ich vermehrt Produkte von Unternehmen erhalten, die ich in meinen Beiträgen präsentiere und bewerbe. Dabei habe ich jedoch bisher versäumt, diese Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.
Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße und möglicherweise rechtliche Konsequenzen befürchten muss. Ich möchte natürlich alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und keine Probleme mit Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen bekommen.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich als Influencer tatsächlich verpflichtet bin, meine Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, auch wenn ich dafür keine direkte Vergütung erhalte? Falls dies erforderlich ist, welche konkreten Schritte muss ich unternehmen, um meine Beiträge entsprechend zu kennzeichnen? Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten, die ich beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus König
Sehr geehrter Herr König,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kennzeichnungspflicht von Werbung als Influencer auf Social-Media-Plattformen. Es ist tatsächlich so, dass Influencer gesetzlich verpflichtet sind, ihre Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, auch wenn sie dafür keine direkte Vergütung erhalten. Diese Kennzeichnungspflicht dient dem Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung und ist in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften verankert, insbesondere im Telemediengesetz (TMG) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Um Ihren rechtlichen Verpflichtungen als Influencer nachzukommen, sollten Sie Ihre Beiträge, in denen Sie Produkte von Unternehmen präsentieren oder bewerben, eindeutig als Werbung kennzeichnen. Dies kann beispielsweise durch den Zusatz "Werbung" oder "Anzeige" erfolgen. Die Kennzeichnung sollte dabei klar und deutlich erkennbar sein, damit Verbraucher sofort erkennen können, dass es sich um eine bezahlte oder gesponserte Kooperation handelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kennzeichnung als Werbung nicht nur bei direkter Vergütung, sondern auch bei kostenlos erhaltenen Produkten oder sonstigen Vorteilen erforderlich ist. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht gibt es nur in sehr begrenzten Fällen, zum Beispiel wenn die Werbung für den Verbraucher offensichtlich erkennbar ist.
Um Ihre Beiträge korrekt zu kennzeichnen, empfehle ich Ihnen, dies in unmittelbarer Nähe zum werblichen Inhalt, also beispielsweise über dem Beitrag oder in der Bildunterschrift, deutlich sichtbar zu tun. Vermeiden Sie dabei unklare oder verschleierte Formulierungen und halten Sie die Kennzeichnung so transparent wie möglich.
Sollten Sie weitere Fragen zur Kennzeichnungspflicht von Werbung als Influencer haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehe ich Ihnen gerne in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Follower zu wahren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Ullmann, Rechtsanwalt
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