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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internationales Recht

Doppelstaatsbürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Sohn eines US-Bürgers und einer deutschen Mutter. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin ausschließlich in Deutschland aufgewachsen. Ich bin über 30 Jahre und hätte gerne eine Doppelstaatsbürgerschaft US und D. Mein Vater ist in meiner Geburtsurkunde namentlich aufgeführt. Für den Antrag wollte mein Vater (lebt in USA) das dafür benötigte DS-5507 Formular (Vaterschaftsanerkennung) ausfüllen und mir zuschicken, hat aber von der amerikanischen Behörden gesagt bekommen, dass dieses Formular lediglich für ein Kind bis 18 Jahre gilt. Gibt es in meinem Alter trotzdem eine Möglichkeit auf Juis Sanguinis? Kann ich überhaupt noch eine Doppelstaatsbürgerschaft erlangen?

Mit freundlichen Grüßen

BF

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Zunächst kommt eine doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip dann in Betracht, wenn die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben. In diesem Fall kann das Kind mit Geburt die beiden verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Eltern erhalten.

Dieser Fall liegt bei Ihnen aber offensichtlich nicht vor.

Dann kommt noch eine doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Optionsmodell in Betracht. Dieses ist dann der Fall, wenn das Geburtsortsprinzip und das Abstammungsprinzip zusammentreffen.

Hierzu ein Beispiel:

Wenn Ihre Eltern beide amerikanische Staatsbürger sind und Sie aber in Deutschland geboren werden, haben Sie grundsätzlich auch zunächst die doppelte Staatsbürgerschaft.

In diesem Fall müssten Sie sich nach dem Gesetz aber spätestens bis zum 23. Lebensjahr für die eine oder die andere Staatsbürgerschaft entscheiden.

Dieser Fall liegt bei Ihnen auch nicht vor. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie deutscher Staatsbürger und wohnen zurzeit in Deutschland.

In diesem Fall ist die Antwort der amerikanischen Behörde zumindest vom Ergebnis her richtig.

In dieser Konstellation können Sie nämlich nicht mehr die andere/doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, da keiner der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt und in Deutschland von Gesetzes wegen versucht wird, eine Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

Ihrer Schilderung nach sehe ich im Ergebnis also leider keine Erfolgsaussichten, um auch noch eine zusätzliche Staatsbürgerschaft im Sinne einer doppelten Staatsbürgerschaft zu erhalten.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen noch alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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