Kann ich während der Insolvenz eine neue Firma gründen?
Februar 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Katja Winterberg
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht,
ich heiße Adele Sauer und befinde mich aktuell in der Insolvenz. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten musste ich diesen Schritt gehen und stehe nun vor verschiedenen Herausforderungen. In dieser schwierigen Zeit frage ich mich, ob es mir erlaubt ist, während der Insolvenz eine neue Firma zu gründen.
Ich bin eine leidenschaftliche Unternehmerin und habe bereits Erfahrung in der Gründung und Führung von Unternehmen. Trotz meiner aktuellen finanziellen Lage möchte ich nicht aufgeben und suche nach Möglichkeiten, mich beruflich neu zu orientieren. Eine neue Firma zu gründen könnte für mich eine Chance sein, einen Neuanfang zu wagen und meine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.
Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist, solange ich mich in der Insolvenz befinde. Ich mache mir Sorgen, dass dies gegen geltendes Recht verstößt oder meine Insolvenzverfahren beeinträchtigen könnte. Daher bitte ich um Ihre fachkundige Einschätzung und Beratung zu diesem Thema.
Können Sie mir Auskunft darüber geben, ob ich während der Insolvenz eine neue Firma gründen darf? Gibt es rechtliche Bestimmungen, die dies verbieten oder Einschränkungen mit sich bringen? Welche möglichen Konsequenzen müsste ich in Kauf nehmen, wenn ich diesen Schritt gehe? Und welche Schritte müsste ich unternehmen, um sicherzustellen, dass dies rechtlich einwandfrei ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Adele Sauer
Sehr geehrte Frau Sauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gründung einer neuen Firma während Ihrer Insolvenz. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser schwierigen Zeit nach neuen beruflichen Perspektiven umsehen und eine Neugründung in Betracht ziehen. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Einschätzung zu diesem Thema.
Grundsätzlich ist es möglich, während einer laufenden Insolvenz eine neue Firma zu gründen. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie als insolvente Person verpflichtet sind, sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte offen zu legen. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus Ihrer neuen Firma dem Insolvenzverwalter gemeldet werden müssen.
Des Weiteren kann die Gründung einer neuen Firma Auswirkungen auf Ihr Insolvenzverfahren haben. Es kann sein, dass Ihr Insolvenzverwalter prüfen wird, ob die Gründung der neuen Firma mit Ihren Pflichten als Insolvenzschuldner vereinbar ist. Wenn die Gründung Ihre Insolvenzmasse beeinflusst oder Ihre Gläubiger benachteiligt, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haftung bei einer Neugründung während der Insolvenz. Als Insolvenzschuldner sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihre Gläubiger zu befriedigen. Sollte die neue Firma ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, könnte dies zu Problemen führen, da Ihre Insolvenzverwalter Ansprüche aus der Insolvenz Ihrer neuen Firma geltend machen könnten.
Um sicherzustellen, dass die Gründung einer neuen Firma während Ihrer Insolvenz rechtlich einwandfrei ist, empfehle ich Ihnen dringend, sich professionell beraten zu lassen. Ein erfahrener Insolvenzanwalt kann Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Er kann Ihnen auch dabei helfen, mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Insgesamt ist es also möglich, während der Insolvenz eine neue Firma zu gründen, jedoch sollten Sie sich vorab umfassend informieren und beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Winterberg
Rechtsanwältin für Insolvenzrecht
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