Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzrecht

Insolvenzverfahren

Hallo, ich wende mich an Sie, da meine RAe wegen Interessenkonflikt sich dieser Sache nicht annehmen können! Ich war bis vor kurzem Selbständig und habe mein Unternehmen verkauft. Durch Zufall war der Kreditnehmer(Käufer) bei der selben Sparkasse, bei der ich ebenfalls Kredite hatte. Als die Sparkasse vom Verkauf hörte, leiteten sie unverzüglich ein Insolvenzverfahren ein. Der Kredit des Käufers wurde bewilligt und gleichzeitig einbehalten, bis auf die Anzahlung für die Übertragung. Den Betrag, den die Sparkasse fordert würde vom Resterlös des Verkaufs abgedeckt. Doch sowohl die Sparkasse als auch der Insolvenzverwalter lehnen das kategorisch ab. Ich habe auf Anraten meines Anwaltes dem Insolvenzverwalter den Vorschlag unterbreitet, denn mein Anwalt sagte, wenn die geforderte Summe ausgeglichen wird, ist das Verfahren erledigt! In mir wächst der Verdacht, das der Insolvenzverwalte und die Sparkasse zusammenarbeiten, warum sind diese Herren wohl so erpicht darauf, mich in die Insolvenz zu schicken. Was kann man tun, damit ich aus dieser Sache wieder rauskomme? Ich trete doch den geforderten Betrag an die Sparkasse ab, doch die wollen nicht das Geld sondern die Insolvenz! Bitte helfen Sie mir!

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Sparkasse als Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat, geht diese davon aus, dass Sie zahlungsunfähig sind, §§ 13, 17 InsO.

Im Weiteren gehe ich davon aus, dass die Sparkasse nicht die einzige Gläubigerin ist, sondern mehrere Gläubiger vorliegen.

Der Insolvenzverwalter ist über das Vermögen verfügungsbefugt, § 80 InsO.

Die Aufsicht über die Handlungen des Insolvenzverwalters führt das Insolvenzgericht, § 57 InsO.

In Ihrem Falle rate ich Ihnen, dem Gericht die Handlungen bzw. Erklärungen des Verwalters anzuzeigen, damit dieses dann ggf. einen Überprüfung seines Verhaltens vornehmen kann. Eine anderen Möglichkeit, das Verhalten des Verwalters zur Überprüfung zu bringen, besteht für Sie im Moment nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit Aufzeigung dieser Möglichkeit weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Insolvenzrecht

Andreas Scholz