Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Diabetologische Gutachten jährlich zulässig?

Hallo!
Habe vor zwei Jahren für mehr als ein Jahr den Führerschein weg gehabt wegen Alkohol am Steuer.
Ich bin Diabetiker.Insulinpflichtig.Nun kommt der Landkreis jedes Jahr und möchte ein Diabetologisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit.Ist das zulässig?(Der Landkreis sagte telefonisch es würde natürlich nicht jeder Diabetiker der einen Führerschein habe dazu aufgefordert,nur diejenigen die "auffällig" geworden sein.
Danke für die Antwort

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eigentlich ist dies nicht zulässig.

Jedenfalls war im Jahr 2011 mal angedacht, dies für das Jahr 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Bislang ist aber noch nichts diesbezüglich erfolgt.

Daher gibt es keine Rechtsgrundlage für den Kreis, dies zu verlangen.

Eventuell findet aber zeitnah eine solche Umsetzung statt und dann kann der Kreis dies auch einfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Gesellschaftsrecht

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

vollständiges Profil