Diabetologische Gutachten jährlich zulässig?
Januar 10, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Hallo!
Habe vor zwei Jahren für mehr als ein Jahr den Führerschein weg gehabt wegen Alkohol am Steuer.
Ich bin Diabetiker.Insulinpflichtig.Nun kommt der Landkreis jedes Jahr und möchte ein Diabetologisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit.Ist das zulässig?(Der Landkreis sagte telefonisch es würde natürlich nicht jeder Diabetiker der einen Führerschein habe dazu aufgefordert,nur diejenigen die "auffällig" geworden sein.
Danke für die Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eigentlich ist dies nicht zulässig.
Jedenfalls war im Jahr 2011 mal angedacht, dies für das Jahr 2013 in nationales Recht umzusetzen.
Bislang ist aber noch nichts diesbezüglich erfolgt.
Daher gibt es keine Rechtsgrundlage für den Kreis, dies zu verlangen.
Eventuell findet aber zeitnah eine solche Umsetzung statt und dann kann der Kreis dies auch einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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