Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Wie werden die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Einigung berechnet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Edith Lang und habe eine Frage zum Thema Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Einigung. In meinem Fall habe ich mit einer anderen Partei eine Streitigkeit, die wir gerne außergerichtlich klären möchten. Mein Anwalt hat mir bereits bei der Verhandlung geholfen, aber ich bin mir unsicher, wie die Gebühren für seine Dienstleistungen in diesem Fall berechnet werden.

Aktuell stehe ich vor der Situation, dass wir uns mit der gegnerischen Partei auf eine außergerichtliche Einigung geeinigt haben. Mein Anwalt hat mich während des gesamten Prozesses beraten und vertreten. Nun frage ich mich, wie sich die Kosten für seine Leistungen zusammensetzen und ob ich diese selbst tragen muss oder ob sie von der gegnerischen Partei übernommen werden können.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht genau weiß, wie die Anwaltsgebühren in einem solchen Fall berechnet werden und ob ich finanziell dafür aufkommen muss. Ich möchte gerne verstehen, welche Kosten auf mich zukommen und ob es Möglichkeiten gibt, diese eventuell von der anderen Partei erstattet zu bekommen.

Können Sie mir bitte erklären, wie die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Einigung berechnet werden? Gibt es rechtliche Grundlagen, die besagen, wer die Kosten tragen muss? Und gibt es Möglichkeiten, die Gebühren von der gegnerischen Partei erstattet zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Edith Lang

Alice Schulz

Sehr geehrte Frau Lang,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Einigung. Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, wie die Kosten für die Dienstleistungen Ihres Anwalts in diesem Fall berechnet werden und wer diese tragen muss. Gerne erkläre ich Ihnen ausführlich, wie die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Einigung zusammensetzen und welche Möglichkeiten es gibt, diese von der gegnerischen Partei erstattet zu bekommen.

Die Anwaltsgebühren werden in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dieses Gesetz regelt die Höhe der Gebühren, die ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen darf. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Streitwert, der Art des Verfahrens und dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung werden die Anwaltsgebühren in der Regel nach einem Gegenstandswert berechnet, der sich aus dem Wert des Streitgegenstandes ergibt.

In Ihrem Fall, in dem Sie sich mit der gegnerischen Partei außergerichtlich geeinigt haben, können die Anwaltsgebühren grundsätzlich von beiden Parteien getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die gegnerische Partei verpflichtet ist, die Anwaltsgebühren zu übernehmen, wenn sie durch ihr Verhalten die außergerichtliche Einigung erschwert hat. In diesem Fall können Sie versuchen, die Kosten von der anderen Partei erstattet zu bekommen.

Um die Anwaltsgebühren von der gegnerischen Partei erstattet zu bekommen, ist es ratsam, dies im Rahmen der außergerichtlichen Einigung zu regeln und festzuhalten. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Kosten geltend zu machen und eine entsprechende Vereinbarung mit der Gegenseite zu treffen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Erstattung haben, können Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alice Schulz
Rechtsanwältin im Gebührenrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Gebührenrecht

Alice Schulz