Ist es möglich, die Anwaltskosten mit der Rechtsschutzversicherung abzudecken?
November 7, 2023 | 65,00 EUR | beantwortet von Ralf Schröter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung. In meinem Fall geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung, bei der ich die Unterstützung eines Anwalts benötige. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die anfallenden Anwaltskosten über meine Rechtsschutzversicherung abzudecken.
Zur Ausgangssituation: Ich wurde kürzlich in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem meine Schuldfrage umstritten ist. Da ich mich in solchen rechtlichen Angelegenheiten nicht auskenne, habe ich beschlossen, einen Anwalt hinzuzuziehen, um meine Interessen zu vertreten. Die Anwaltskosten sind jedoch nicht unerheblich und ich mache mir Sorgen, wie ich diese finanzieren soll.
Der Ist-Zustand ist also, dass ich bereits rechtliche Unterstützung benötige und einen Anwalt konsultiert habe. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich die Anwaltskosten selbst tragen muss oder ob meine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt. Ich bin mir unsicher, ob meine Versicherung diesen Fall abdeckt und wie der genaue Ablauf in diesem Fall wäre.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Ist es möglich, die Anwaltskosten für meine rechtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung abzudecken? Falls ja, welche Schritte muss ich unternehmen, um dies zu beantragen und wie sind die Erfolgsaussichten? Sollte meine Rechtsschutzversicherung diesen Fall nicht abdecken, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Schwaru
Sehr geehrter Herr Schwaru,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung. In Ihrem Fall, in dem es um einen Verkehrsunfall mit umstrittener Schuldfrage geht, ist es verständlich, dass Sie sich Gedanken über die Finanzierung der Anwaltskosten machen. Gerne erläutere ich Ihnen, wie die Abdeckung der Anwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung funktionieren könnte.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für den konkreten Fall des Verkehrsunfalls mit umstrittener Schuldfrage greift. In der Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung Fälle ab, die im Rahmen des Vertrages vereinbart sind. Dazu zählen oft Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und weitere Bereiche. Es ist daher ratsam, einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag zu werfen oder direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob der aktuelle Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Sollte Ihr Fall unter den Versicherungsschutz fallen, können Sie in der Regel Ihren Anwalt beauftragen, die Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Ihr Anwalt wird die notwendigen Schritte einleiten, um die Deckungszusage von Ihrer Versicherung zu erhalten und die anfallenden Anwaltskosten direkt mit dieser abrechnen.
Die Erfolgsaussichten für die Übernahme der Anwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung hängen von den genauen Vertragsbedingungen ab. Es kann sein, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder dass eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. Es ist daher wichtig, sich hierzu genau mit Ihrer Versicherung abzustimmen.
Falls Ihre Rechtsschutzversicherung den aktuellen Fall nicht abdeckt, gibt es alternativ die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, falls Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen. Hier berät Sie Ihr Anwalt gerne zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für eine genauere Beratung und Abklärung der Details empfehle ich Ihnen, sich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schröter
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