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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Was ist, wenn ich kein Vermögen zu vererben habe?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,

ich heiße Renata Vöss und stehe vor einer besorgniserregenden Situation in Bezug auf mein Erbe. Meine Eltern sind bereits verstorben und ich habe keine Geschwister oder andere Verwandte, die ich als Erben benennen könnte. In meinem Leben habe ich es leider nicht geschafft, ein signifikantes Vermögen anzuhäufen, das ich vererben könnte.

Meine Sorge ist nun, dass im Falle meines Ablebens niemand da ist, der mein Erbe antreten könnte. Was passiert in einem solchen Fall? Gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer mein Vermögen erbt, wenn ich keine direkten Erben habe? Kann ich in meinem Testament bestimmte Institutionen oder Wohltätigkeitsorganisationen als Erben eintragen, auch wenn sie nicht mit mir verwandt sind?

Ich mache mir große Gedanken darüber, wie meine Hinterlassenschaft geregelt wird, wenn ich kein Vermögen zu vererben habe. Gibt es Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen oder rechtliche Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass mein Erbe im Sinne meiner Wünsche und Vorstellungen verteilt wird?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Renata Vöss

Uwe Herrmann

Sehr geehrte Frau Vöss,

ich verstehe Ihre Sorge und möchte Ihnen gerne bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein. In der Tat gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer Ihr Vermögen erbt, wenn Sie keine direkten Erben haben. Diese Regelungen sind im sogenannten Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.

Wenn Sie keine direkten Erben haben und kein Testament verfasst haben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Nach dieser Erbfolge erben in erster Linie Verwandte des Erblassers, wie zum Beispiel Geschwister, Eltern oder Großeltern. Wenn auch keine entfernten Verwandten vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat (sogenannte "gesetzliche Erbfolge ohne Erben").

Sie haben jedoch die Möglichkeit, in einem Testament oder Erbvertrag auch Institutionen oder Wohltätigkeitsorganisationen als Erben einzusetzen. Diese müssen nicht mit Ihnen verwandt sein, können aber als Erben benannt werden, wenn Sie dies wünschen. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Testament klar und eindeutig formulieren, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche bezüglich der Erbfolge umgesetzt werden.

Um sicherzustellen, dass Ihr Erbe im Sinne Ihrer Vorstellungen verteilt wird, empfehle ich Ihnen, ein Testament zu verfassen. In diesem Testament können Sie genau festlegen, wer Ihr Vermögen erben soll und in welcher Form die Verteilung erfolgen soll. Es ist auch möglich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der sicherstellt, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Zusätzlich können Sie Vorsorge treffen, indem Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht verfassen. Diese Dokumente regeln, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit medizinische Entscheidungen für Sie treffen kann und wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe Herrmann
Rechtsanwalt für Erbrecht

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Uwe Herrmann