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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Wie kann ich meinen Kreditvertrag vorzeitig kündigen und welche Kosten könnten dabei auf mich zukommen?

Sehr geehrte Rechtsanwalt für Bankrecht,

ich heiße Katrin Siebert und habe eine Frage bezüglich der vorzeitigen Kündigung meines Kreditvertrages. Im Jahr 2018 habe ich einen Kredit bei meiner Bank aufgenommen, um ein Auto zu finanzieren. Mittlerweile hat sich meine finanzielle Situation jedoch verbessert und ich möchte gerne den Kredit vorzeitig kündigen.

Mein derzeitiger Ist-Zustand ist, dass ich monatlich regelmäßige Raten an die Bank zahle und noch eine Restschuld von etwa 10.000 Euro habe. Ich habe bereits mit meinem Bankberater gesprochen, aber er hat mir bisher keine genauen Informationen darüber gegeben, wie ich den Kredit vorzeitig kündigen kann und welche Kosten dabei auf mich zukommen würden.

Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen müsste und nicht genau weiß, wie ich vorgehen soll. Ich möchte gerne so schnell wie möglich aus dem Kreditvertrag aussteigen, um finanzielle Freiheit zu erlangen und keine zusätzlichen Kosten zu verursachen.

Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich meinen Kreditvertrag vorzeitig kündigen und welche Kosten könnten dabei auf mich zukommen? Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen, um den Kreditvertrag erfolgreich zu kündigen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Siebert

Alwin Reuter

Sehr geehrte Frau Siebert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der vorzeitigen Kündigung Ihres Kreditvertrages. Ich verstehe, dass Sie sich finanziell verbessert haben und daher den Wunsch haben, den Kredit vorzeitig zu beenden, um sich von der Restschuld zu befreien. Im Folgenden werde ich Ihnen ausführlich erläutern, wie Sie vorgehen können und welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie grundsätzlich das Recht haben, Ihren Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Dies ergibt sich aus § 489 BGB, der besagt, dass Sie einen Darlehensvertrag mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen können. Wenn Sie also Ihren Kreditvertrag jetzt kündigen, würden Sie nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen werden.

Allerdings kann die Bank in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um den entgangenen Zinsgewinn aufgrund der vorzeitigen Kündigung auszugleichen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Restlaufzeit des Kredits, dem aktuellen Zinssatz und der Höhe der Restschuld. Es ist daher wichtig, dass Sie sich von Ihrer Bank eine genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geben lassen, um zu verstehen, welche Kosten auf Sie zukommen würden.

Um den Kreditvertrag erfolgreich zu kündigen, sollten Sie zunächst schriftlich gegenüber Ihrer Bank erklären, dass Sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten. Fordern Sie dabei auch eine genaue Aufstellung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Prüfen Sie diese Berechnung sorgfältig und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten, ob die geforderte Entschädigung angemessen ist.

Falls Sie sich unsicher sind, welche Schritte Sie als nächstes unternehmen sollten, empfehle ich Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt für Bankrecht zu wenden. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten, Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Kommunikation mit der Bank unterstützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Reuter

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Alwin Reuter