Rotatorenmanschettenruptur rechte Schulter
sehr geehrter Herr Doktor (Orthopädie)
durch einen privaten Unfall habe ich in meiner rechten Schulter eine Ruptur der Supraspinatussehne und der Subscapularissehne erlitten einschließlich Pulley-Läsion. Bei einer offenen OP im Februar 2018 hat sich herausgestellt, dass die Sehnen irreparabel gerissen sind. Die lange Bizepssehne wurde durch eine Tenodese mittels Milet-Anker befestigt.
Eine Begutachtung für meine private Unfallversicherung ist mittlerweile erfolgt, wobei der Unfall als Ursache der Verletzung und Invalidität anerkannt ist außerdem wurden keine Vorerkrankungen an meiner rechten Schulter festgestellt..
Nun mein Problem: Für die Invalidität dieser Verletzungen wurden mir 3/20 Armwert zugestanden.
Da mir aber bekannt ist, dass alleine für die Ruptur einer Supraspinatussehne i. d. R. 10 % Invalidität zugestanden wird,
habe ich Widerspruch bei meiner Unfallversicherung eingelegt und mir wurden nochmals 1/20 Armwert angeboten, mit dem Hinweis, dass damit alle Ansprüche endgültig abgegolten sein würden.
Meine Frage: Dieses Angebot meiner Unfallversicherung kann m. E. nicht in Ordnung sein, da durch meine irreparabel gerissene Subscapularissehne ja ein wesentlich schlimmerer Unfallschaden entstanden ist, als die Invalidität nur bei einer Supraspinatusruptur.
Sind die Invaliditätsfolgen meiner Subscapularisruptur im Vergleich zu meiner Supraspinatusruptur schlechter zu beurteilen ?
Vielen Dank.