Kategorie: Haftpflichtversicherung |
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Frage: Wasserschaden |
| Gefragt am 22.11.2009 19:58 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Warum bezahlen die Haftpflichtversicherungen beim Wasserschaden (von einer waschmaschine) nicht wenn man nicht zu hause ist? |
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Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)
Zu nächst sollte man klarstellen um welchen Schaden es sich handelt, Ist der eigene Hausrat beschädigt so kommt die Hausratversicherung für diesen Schaden auf. Ist bei Auslaufen der Waschmaschine ein Schaden am Gebäude des Vermieters entstanden, so kommt in der Regel zunächst die Wohngebäudeversicherung für diesen Schaden auf. Sind Wohnungen weiterer Mieter betroffen so sollten diese zunächst mit Ihrer eigenen Hausratversicherung in Kontakt treten. ( Neuwertentschädigung ) Die Gebäude-& Hausratversicherung nehmen dann evtl. Regreß beim Verursacher und seiner Haftpflichtversicherung!
Hier stellt sich die Frage ob der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit nicht gewährt werden kann. Dieses kann man allerdings keinesfalls pauschal beantworten! Wünschen Sie weitere Informationen so sprechen Sie mich gerne an. www.sack.lvm.de |
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