Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Vertragsrecht

Frage: AGB

Gefragt am 28.04.2011 12:01 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hab vor einen kleinen Webshop zu eröffnen und darüber individualisierte Banner zu vertreiben. Später sollen auch standardbanner mit hinzugenommen werden. Die Banner können individuell konfiguriert werden - in einem online Editor. Mit eigenen Bildmotiven als HIntergrund, verschiedene Textarten etc. weiterhin habe ich allerdings auch standardisierte Motive als Hintergrund. Könnten Sie sich unter diesen Voraussetzungen mal die AGB anschauen? Ich möchte tendenziell Vorkasse wählen - Lieferung erst nach erfolgter Zahlung. Ein Punkt ist auch der Auschluss der Rückgaberechts bei kleinen technikbedingten Phototechnischen Mängeln (bei kleinen Bildmontagefehlern)der Standardmotive, bei dem späteren Druck, die vorher aufgrund der Darstellung auf dem Bildschirm -aufgrund der Darstellung - nicht gesehen wurden. (AGB angefügt)Vielen Dank!

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!
Antwort

Beantwortet von Stefan Steininger (Profil ansehen)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

selbstverständlich prüfe ich Ihre Homepage und Ihre AGB. Zu diesem Einsatz ist eine vollumfängliche Prüfung allerdings nicht möglich.

Gerne kann ich Ihnen ein Angebot hierzu machen.

Zu Ihrem Punkt "Mängel":
Bei individuellen Anfertigungen dürfte ohnehin kein Rückgaberecht bestehen. Ob die von IOhnen geschilderten Veränderungen einen mangel darstellen, müsste aber genau geprüft werden. Denn eine Freizeichnung von Mängelhaftung in den ABGs dürfte problematisch sein. Hier kommt es genau auf die details an.

Mit freundlichen Grüßen

Steininger
Rechsanwalt

Nachfrage
Vielen Dank - natürlich- das sollte auch nur für die Qualität die Standardmotive gelten.
Widerrufsrecht sowieso, kann für individuelle Artikel ausgeschlossen werden - Rückgaberecht auch?

Ist das in dem Sinne rechtlich OK?: - denn ich habe ja dann schliesslich in der agb darauf hingewiesen:

Rückgaberecht

XXX liefert die bestellte Ware mit Rückgaberecht. Für individuell bestellte Artikel besteht dieses Recht nur, wenn eine wesentliche Beanstandung in Material-, Druck- oder Verarbeitungsqualität, abweichend von der Artikelbeschreibung besteht. Die Darstellung der Bildmotive auf dem XXX kann von der Darstellung auf dem Bildschirm abweichen. Bei kleineren phototechnisch-bedingten Mängeln in den Motiven und Bildmontagefehlern wird das Rückgaberecht ausgeschlossen.

Transportschäden sind unverzüglich bei der Zustellung zu beanstanden und zu dokumentieren (wichtig für Schadensmeldung gegenüber dem Zusteller). Bei berechtigter Reklamation erfolgt unverzüglich kostenlose Ersatzlieferung. Die Rückgabe von Standardartikel kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Ware ohne Angaben von Gründen an folgende Adresse erfolgen XXX, …
Die Kosten für die Rücksendung trägt dabei der Kunde, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. XXX kann nur ausreichend frankierte Sendungen zurücknehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass XXX eine durch Ingebrauchnahme entstandene Wertminderung einfordern kann. Kann die vom Besteller empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, ist dieser verpflichtet gegebenenfalls Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in Laden/Geschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Widerrufsrecht

A) Ausschluss Widerrufsrecht für individuell gedruckte Artikel. Die Druckartikel inklusive der mit diesen fest verbundenen Bestandteile werden ausschließlich individuell nach Kundenwünschen, d.h. entsprechend den Vorgaben des Bestellers, hergestellt. Aufgrund dessen ist das Recht auf Widerruf des Kaufvertrages durch den Besteller für diese Artikel gesetzlich ausgeschlossen (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). XXX räumt hier kein vertragliches Widerrufsrecht ein.
Unberührt von der vorstehenden Regelung bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung und Haftung bei mangelhafter Ware.

B) Widerrufsrecht für nicht individuell nach Kundenwünschen produzierte Druckartikel
Für die weiteren Artikel haben Verbraucher das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

XXX Online-Shop,

Rückantwort
Ein Rückgaberecht kann das Widerrufsrecht ersetzen, hier soll es wohl zusätzlich gelten.
Die Formulierung in den AGB halte ich hier (zumindest im Ausschnitt) nicht für eindeutig.
Auch die Bedingung zu den Transportschä#den dürfte einer genauen Prüfung nicht standhalten.

Sie sollten die gesamten AGB unbedingt prüfen lassen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht!