| Kategorie: Sozialversicherungsrecht |
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| Frage: Beitragsrückstände der priv.Krankenversicherung im Insolvenzverfahren |
| Einsatz: € 25,00 |
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Im August wurde das Regelinsolvenzverfahren gegen mein Vermögen eröffnet. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte: Die PKV kann nicht gezwungen werden, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Umgekehrt ist die PKV aber auch nicht verpflichtet Sie ohne entsprechende Zahlung weiterzuversichern, zumindest nicht vollständig. Es sollte hier unbedingt eine Abstimmung zwischen Ihnen , dem Insolvenzverwalter und Ihrer PKV stattfinden, um eine Lösung zu finden. Sollten Sie tatsächlich nicht in der Lage sein, monatliche Beiträge an die PKV zu zahlen, so müssten Sie voraussichtlich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung hinein, da in Deutschland der Grundsatz besteht, das Sie versichert sein müssen. Die GKV ist dann meistens die einzige Auffangmöglichkeit. Sie sollten beim für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und sich umfänglich von einem im Insolvenzrecht/Versicherungsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort beraten lassen. Nur so kann Ihr ganz individueller Sachverhalt abschließend berücksichtigt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774
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