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Kategorie: Nachbarschaftsrecht

Frage: Einstweilige Verfügung

Gefragt am 22.05.2011 10:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Einstweilige Verfügung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo, der Schwiegersohn meiner Nachbarin ist immer auf streit aus, das heisst nur wenn man mal den Mund auf macht ist er nur am drohen. Habe ich eigentlich eine chance eine einstweilige Verfügung zu erwirken?

Hallo,
der Schwiegersohn meiner Nachbarin ist immer auf streit aus, das heisst nur wenn man mal den Mund auf macht ist er nur am drohen. Habe ich eigentlich eine chance eine einstweilige Verfügung zu erwirken?

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

für eine einstweilige Verfügung wäre ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund erforderlich.
Der Verfügungsanspruch ist der Anspruch darauf, dass er seine Drohungen unterläßt.
Dieser könnte hier gegeben sein.

Der Verfügungsgrund setzt Eilbedürftigkeit voraus. Dies bedeutet, dass eine Entscheidung über eine normale Unterlassungsklage, zu spät käme.

Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund müßten glaubhaft gemacht werden.
Bei Ihrer Schilderung ist nicht ersichtlich, worin die Eilbedürftigkeit liegen soll.
Daher sehe ich bisher keine Chance für eine einstweilige Verfügung, sondern nur die für eine normale Unterlassungsklage gegen den Schwiegersohn Ihrer Nachbarin.
Dabei müßten Sie jedoch nachweisen, wann dieser welche Drohung gegen Sie ausgesprochen hat.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

Nachfrage
Er droht ja nicht nur aber er wird auch ständig beleidigend eigentlich allen gegenüber. heute früh hat er mich angerufen und auch gesagt "Na du Affe, ich kann dich ja auch mal rückwärts den Berg hochschieben" obwohl es nur um ein problem mit der Kettensäge ging. Und letztes hat er fast mein Boxenkabel rausgerissen was aus dem Fenster zum Pavillion gespannt war und das habe ich dem jenigen gesagt. Antwort von Ihm "Komm runter dann klären wir das vor der Tür" und "ich zieh dir eine rein".

Und wie soll ich da gegen angehen. Ich wohne hier und habe keine lust das es mal wirklichkeit wird.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

bei dieser Sachverhaltsschilderung ist der Straftatbestand der Beleidigung und eventuell Sachbeschädigung erfüllt. Daher sollten Sie Strafantrag stellen.
Dies können Sie bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft machen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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