Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Seo Optimierung/Vertrag |
| Gefragt am 19.07.2011 10:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Hallo, wir hatten bei Sumasearch am 1.4.2010 ein Vertrag für die SEO Optimiereung abgeschlossen. Bei dem Verkaufgespräch am Tel. kam eindeutig zur Geltung das für der Suchbegriff Bartagame und Pogona vitticeps sehr wichtig ist und es wurde vermittelt das dies kein Problem ist. Nach dem Vertragsabschluß waren diese Begriffe jedoch dann nur schwer und sehr langfristig zu optimieren. Dies Widersprach eindeutig den Vertragsvoraussetzungen. Wir stellten darauf hin die Zahlungen ein, jedoch waren wir nicht sicher ob wir auf der sicheren Seite sind und zehalten dann erst mal weiter. Im Sept/Okt 2010 haben wir den Vertrag rein vorsorglich gekündigt und wir haben eine Kündigungsbestätigung zum 31.3.2010 (sprich der Vertrag hat eigentlich nie begonnen) bekommen. Auch wenn wohl offensitlich 2011 gemeint ist, haben wir die Zahlungen sofort eingestellt und im Gegenzug alle bezahlten Rechnungen und Grundgebühr der Fa. Sumasearch in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle Schreiben bindend und ein Innerbetrieblicher Fehler kann nicht auf den Kunden oder Lieferanten abgewälzt werden (was wir leidlich erfahren hatten). Nun stellt sich die Frage ob wir Grundsätzlich die Möglichkeit haben, die bezahlten Beträge und Einrichtungsgebühr zurück zu bekommen, da ja schriftlich eine Bestätigung vorliegt, in der eigentlich der Vertrag nicht beginnt. Hinzukommend wurde nachträglich festgestellt das die Masche der Fa. Sumasearch wohl nicht mehr neu ist. Es wundert mich auch nicht mehr, da die selbe Mutterfirma 4-5 SEO Optimierungsfirmen anbieten, was nur die Täuschung der Kunden dient. Alleine der Vertrasabschluß ist schon fraglich, da alles als kein Problem dargestllt wurde, was definitiv nicht der FAll war bzw ist. ichtig wäre zu wissen ob ein gereichtliche Mahnverfahren sinnvoll ist. |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Zum einen ist die Frage, ob eine Kündigung möglich war. Da hier der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Daneben bestehen in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner. Man kann auch die (eventuell fehlerhafte) Kündigungsbestätigung annehmen und geht dann davon aus, dass der Vertrag nie begonnen hat. Auf dieser Basis sollten Sie dann sämtliche Investitionen in diese Sache beziffern und schriftlich bei der Gegenseite unter Fristsetzung geltend machen. Lässt die Gegenseite die Frist fruchtlos verstreichen, wäre der gerichtliche Weg der nächste Schritt. Ein Mahnverfahren wäre dann durchaus sinnvoll. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Golmsdorfer Str. 11 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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