Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Niessbrauch |
| Gefragt am 30.11.2009 16:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sachstand : |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage,die ich Ihnen nachfolgend gerne wie folgt beantworten möchte: Ich gehe zunächst davon aus,dass Sie mit "Übertrageber" Eigentümer meinen. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden,dass der Übernehmer als Ersatz lediglich einen Betrag in Höhe des hälftigen Mietwertes zu zahlen hat.Der Nießbrauchnehmer muß ja nur für die Nutzung entschädigen.Würde er auch die Hypothek mittilgen,so würde er ja zusätzlich noch das Eigentum des Übernehmers vermehren.Er würde also die Hypothek mitabtragen,hätte im Endeffekt nichts davon.Die Lösung ist somit nicht zu beanstanden,da lediglich Nutzungsausgleich zu gewähren ist,der sich nunmal nach der Miete bemißt. Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten noch Verständnisschwierigkeiten vorhanden sein,so nutzen Sie bitte die Nachfrageoption. Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Dienstagmorgen! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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