Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt

Gefragt am 29.05.2011 19:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Kindesunterhalt , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Guten Tag, ich erhalte von meinem Arbeitgeber auch für meine beiden Stiefkinder jeweils 92,00 Euro Brutto zusätzlich zu meinem Gehalt, als sog. Kinderzuschlag. Meine Frage: Wird dieser (Stief)Kinderzuschlag zum relevanten Einkommen zur Berechnung des Kindesunterhaltes mit eingerechne

Guten Tag,

ich erhalte von meinem Arbeitgeber auch für meine beiden Stiefkinder jeweils 92,00 Euro Brutto zusätzlich zu meinem Gehalt, als sog. Kinderzuschlag.

Meine Frage: Wird dieser (Stief)Kinderzuschlag zum relevanten Einkommen zur Berechnung des Kindesunterhaltes mit eingerechnet? Rechne ich dies als Einkommen mit hinzu oder ziehe ich es vom Einkommen ab?

Vielen Dank im Voraus!

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie den Kinderzuschlag von Ihrem Arbeitgeber bekommen, ist dieser Teil Ihres Gehalts und muss bei der Unterhaltsberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle mit berücksichtigt werden. Jedoch nicht mit dem Bruttobetrag von 92 Euro sondern nur mit dem Nettobetrag.

Für die Unterhaltsberechnung ist entscheidend, welcher Betrag Ihnen netto tatsächlich ausgezahlt wird. Dieser Betrag enthält auch, den vom Arbeitgeber gezahlten Zuschlag.
Der Zuschlag muss zu dem Nettogehalt also nicht noch einmal hinzu addiert werden, da er in diesem bereits enthalten ist. Er darf aber auch nicht abgezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht!
Bewertung
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
5,0
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?
5,0