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Kategorie: Familienrecht

Frage: Elternunterhalt

Gefragt am 07.06.2010 18:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 3,7 (von 5 Sternen) Elternunterhalt , 3.7 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde am 21.07.1950 in Unterfranken (das Zu Hause meiner Eltern) geboren. Ein halbes Jahr später besuchten meine Eltern die Großeltern (Eltern meines Mannes in sachsen).Dort haben sie sich dermaßen verstritten, dass meine Mutter mit meinem Halbbru

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 21.07.1950 in Unterfranken (das Zu Hause meiner Eltern) geboren. Ein halbes Jahr später besuchten meine Eltern die Großeltern (Eltern meines Mannes in sachsen).Dort haben sie sich dermaßen verstritten, dass meine Mutter mit meinem Halbbruder (er war von einem anderen Mann un ist schon tod) wieder zurück ins Frankenland ging.Mich ließ sie halbjährig beim Vater zurück und hat sich niemehr blicken lassen. Erst 1961 wurden dir Grenzen geschlossen, sie hatte bis dahin 10,5 Jahre Zeit mich zu holen.
Ich wuchs teilweise bei den Großeltern, teilweise im Heim und zuletzt, ab 4. Lebensjahr, bei einer Stiefmutter auf.Deren 2 Söhne (5 und 6 Jahre älter als ich) haben mich ab den Alter von 7 Jahren mißbraucht und verprügelt, mein Vater hat mich halbtot geschlagen und meine Stiefmutter hat sogar mit Messern geschossen.
Ich erfuhr im Alter von 14 Jahren, dass ich auch noch eine andere (leibliche) Mutter habe. Die erste Begegnung mit meiner leiblichen Mutter war 1970 nach der Geburt meines ersten Kindes.Ich habe keine Tochtergefühle entwickelt, bis heute nicht.Kann sie nicht mit Mama oder Mutter ansprechen.
1989 (vor der Wende) bin ich mit meiner Familie in die BRD gekommen und auch da hat man uns lieber von hinten gesehen.
Jetzt ist meine Mutter ein Pflegefall und ich soll Unterhalt zahlen.Ich bin in Widerspruch gegangen mit der gleichen Begründung wie oben.Die Antwort (übrigens innerhalb von nur 3 Tagen Bearbeitungszeit) war:In Widerspruch darf ich gehen aber es liegt kein Grund vor.Ich bin entsetzt und fühle mich gedemütigt zugleich.
Was kann ich tun? Sozialgericht oder alles offen legen? ich habe mich bisher geweigert, vor allem mein Mann kenne ich erst 4 Jahre, was hat er damit zu tun? Bin ich verpflichtet diese Offenlegung zu tätigen oder soll ich es darauf ankommen lassen?
Wenn meine geschilderten Gründe keine sind, dann frage ich mich was gibt es noch groß für eine Steigerung?
Vielen Dank

B. Steinert

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Gesetze in diesem Staat sind leider so, dass Sie Ihrer leiblichen Mutter gegenüber unterhaltspflichtig sind, (§ 1601 BGB) wenn Sie von Ihrer Stiefmutter nicht adoptiert wurden.
Die Unterhaltspflicht betrifft jedoch nur Sie und nicht Ihren Mann.
Sollten Sie die Aufgaben innerhalb der Familie bisher so verteilt haben, dass Ihr Mann das Geld verdient, während Sie auf Ihre Kinder aufpassen, brauchen Sie nur zu erklären, dass Sie kein ausreichendes Einkommen haben und müssen nicht zahlen.
Wenn Sie selber Geld verdienen, dann brauchen Sie nur dann bezahlen, wenn Sie mehr als den Eigenbedarf verdienen.
Der monatliche Selbstbehalt gegenüber Eltern beträgt 1.400 Euro netto + die Hälfte dessen, was Sie mehr als 1.400 Euro verdienen.
Andere Unterhaltsansprüche gehen dem Unterhaltsanspruch Ihrer Mutter vor. So müssen Sie soweit vorhanden zunächst Unterhalt für Ihre minderjährigen Kinder zahlen.
Dann kommt an 2. Und 3. Stelle Ihr Ehemann und wenn vorhanden, frühere Ehegatten.
An 4. Stelle kommen volljährige Kinder, die auf Unterhalt angewiesen sind.
An 5. Stelle kommen Enkel

Nur wenn die Unterhaltspflichten diesen gegenüber erfüllt sind und trotzdem noch mehr als der oben genannte Selbstbehalt übrig bleibt, müssen Sie für Ihre Mutter zahlen. (§ 1609 BGB)

Damit entschieden werden kann, ob Sie zahlen müssen, müssen Sie allerdings Auskunft über Ihre Einnahmen und sonstigen Unterhaltspflichten geben.

Dass sich Ihre Mutter in den 10,5 Jahren bevor die Grenzen geschlossen wurden und nach Ihrer Umsiedlung in die BRD, nicht um Sie gekümmert hat, könnte als Grund für eine Verwirkung angesehen werden. Allerdings haben die Richter hier einen Ermessensspielraum. Somit kann man sich leider nicht darauf verlassen, dass dies ausreicht, um nicht zahlen zu müssen. Sie sollten dies aber in einem Prozess mit erwähnen.
Die Chance, dass Sie auf Grund vorrangiger Unterhaltsverpflichtungen oder geringen Einkommens nicht zahlen müssen, ist jedoch größer, als die Chance, dass das Fehlverhalten Ihrer Mutter ausreicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

Nachfrage
nein, ich denke nicht, dass die Chancen größer sind wenn ich nach der Einkommensgeschichte gehe.
Mein Mann hat mit den Kindern etc. nichts zu tun.Ich habe ihn erst vor 4 Jahren geheiratet, ich habe das auch geschrieben.
Was er in die Ehe eingebracht hat ist viel mehr als was ich besitze.

Er hat mit der ganzen Sache garnichts zu tun.

Ich denke wenn eine Mutter sich ein Leben lang nie um ihr Kind gekümmert hat und nie Unterhalt gezahlt hat, kann sie jetzt auch keinen verlangen.Es iat für mich eine fremde Frau.

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