Kategorie: Erbrecht |
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Frage: Alleinerbe |
| Gefragt am 05.12.2011 18:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Unsere Mutter ist verstorben,wir sind drei ehel.Geschwister. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein aufrichtiges und ausdrückliches Beileid zu diesem Vorfall aussprechen. Da Ihre Mutter Ihre Nichte zur Alleinerbin gemacht hat, sind Sie praktisch enterbt worden und haben dementsprechend einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils gegen Ihre Nichte gem. § 2303 BGB. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Zahlung in Geld gerichtet. Sie werden also nicht auch nicht anteilsmäßig Erbe. Die Verantwortlichkeit für die Tragung der Beerdigungskosten beurteilt sich nach landesrechtlichen Bestattungsordnungen. In erster Linie ist hiernach der Ehegatte zur Zahlung verpflichtet. Sofern Ihre Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes nicht verheiratet gewesen ist,würden die Kinder (also Sie und Ihre Geschwister) diese Kosten zu tragen haben. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt |
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