Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Abfindung

Gefragt am 07.06.2011 12:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Sehr geehrter Herr Schwerin,
Ich hatte sie gestern schon kontaktiert,wegen eines bevorstehenden Gesprächs mit meinem Arbeitgeber.
Das Gespräch fand heute statt, und ist gut gelaufen.
Ich habe mich klar geäußert, dass eine Weiterbeschäftigung für mich nicht in Frage kommt. Dies war auch ganz im Sinne der Geschäftsleitung.
Sie waren sehr nett und kooperativ,boten mir ihre Unterstützung bei der neuen Stellensuche an.
Leider hatte ich nicht den Mut, mich zwecks einer Abfindung zu äußern. Ich finde nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit
und guter Arbeit wäre eine Abfindung angebracht.
Wie kann ich dies noch anbringen? Von einer Kündigung wurde
beiderseits nicht gesprochen.
Da es sich um eine neue Geschäftsleitung handelt und sie sich sehr kompetent und menschlich zeigte und auch keinerlei
Kenntnis von meiner Situation (Mobbing)hat, hatte ich ein schlechtes Gewissen zwecks eines Auflösungsvertrages mit Abfindung zu fragen.
Aber versuchen möchte es doch.
Wie soll ich vorgehen?


Danke für ihre kompetente gestrige Antwort
Liebe grüße

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Rein rechtlich besteht ein Anspruch auf eine Abfindung nur bei einer betriebsbedingten Kündigung.

In anderen Fällen ist es vielmehr eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Suchen Sie aber nochmal das Gespräch und versuchen ganz nett und höflich das Thema Abfindung anzusprechen.

Durch die Blume erwähnen Sie die Mobbingsachen und ersuchen nach einer Abfindung.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!