Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: 400 € Basis - Lohnsteuer abgezogen |
| Gefragt am 12.11.2011 00:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt: Ich kann mich den Ausführungen der Steuerberaterin nur anschließen. Ein Abzug nach Lohnsteuerklasse 5 wäre nur korrekt, wenn nicht die pauschale Lohnsteuererhebung gewählt worden wäre. In Ihrem Arbeitsvertrag wurde jedoch eindeutig eine pauschale Lohnsteuererhebung in Höhe von 2% vereinbart, wobei die Steuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Mehr als diese 2%-Pauschale darf der Arbeitgeber daher nicht abziehen. Es liegt also eine Vertragsverletzung vor. Sie sollten den Arbeitgeber daher schriftlich unter Fristsetzung auffordern, zukünftig vertragsgemäß abzurechnen und auch die bereits erfolgten Lohnabrechnungen zu korrigieren und die zuviel abgezogenen Beträge an Sie auszuzahlen. Sollte der Arbeitgeber hierauf nicht reagieren, sollten Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen, der Ihre Rechte gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wird. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage Rückantwort |
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