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Verringerter Beihilfeanspruch und Lücke in der PKV

Verringerter Beihilfeanspruch und Lücke in der PKV

Ich bin verbeamtete Lehrerin in Baden-Württemberg, 54 Jahre alt, habe 2 Kinder (jetzt 22 und 24 Jahre) von denen das ältere im Januar 2016 berufstätig geworden ist. Meine Beihilfe wurde, aufgrund des geänderten Kindergeldanspruchs auf 50% reduziert. Eine Aufstockung der PKV von 30% auf 50% stellt die DBV unter die Bedingung einer erneuten Gesundheitsprüfung, da ich die Änderungsfrist von 6 Monaten überschritten habe. Einen Ergänzungstarif von 20% bietet die DBV nicht an. Meine Kosten würden sich jetzt um ca. 250€ pro Monat erhöhen. Davon resultieren 150€ aus Zuschlägen aufgrund von zwischenzeitlichen Erkrankungen.
Zudem habe ich gelesen, dass ich die entstandene Lücke von 20% durch eine Versicherung schließen muss. Ansonsten verliere ich den gesamten Beihilfeanspruch.

Wie kann ich die Lücke bei einer PKV von 20% schließen ohne meinen Vertrag bei der DBV aufgeben zu müssen und meine Kosten dauerhaft minimieren?

Sven Hennig

Guten Morgen,

Leider gibt es hier keine zufrieden stellende, anderweitige Lösung. Durch das versäumen der sechsmonatigen Frist haben Sie leider die einzige Möglichkeit ohne eine Risikoprufung den Vertrag zu verändern verloren.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und auch so nicht verlängerbar.

Mit Verstreichen dieser ist eine Änderung nur noch so, wie Ihnen nur angeboten möglich.

Was ist der Grund des Versäumens?

Nach den derzeitigen Informationen sehe ich keine andere Moglichket. Tut mir leid.

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Experte für Versicherungstarife

Sven Hennig

Sven Hennig

Bergen

Spezialmakler in den Bereichen Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Vorsorge.

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