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Frag einen Versicherungsexperten zum Thema Sonstige Fragen an Versicherungsexperten

Rückerstattung von Kursgebühren im Krankheitsfall

Sehr geehrte Frau RA, sehr geehrter Herr RA,

Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung musste ich die Teilnahme an einem Kurs absagen, tat dies auch telefonisch am Vortag. Nun soll ich nur die Hälfte der Gebühren erstattet bekommen.
Die Regelungen dafür sind höchst unterschiedlich, je nachdem, bei welchem Landesverband man gebucht hat. So lautet es beim LV Berlin, man bekäme im Krankheitsfall die volle Summe erstattet. Beim betreffenden LV Bremen und Niedersachsen e.V. heisst es dazu in den AGB: "§ 7 Rücktritt des Teilnehmers - Stornierung
(1) Tritt der Teilnehmer bis zum Abmeldeschluss zurück, so wird ihm das Teilnahmeentgelt in voller Höhe erstattet. Bei einem Rücktritt nach dem Abmeldeschluss hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. 1 zurückgetreten ist."
Allerdings ist weder festgelegt, in welcher Form abgesagt werden muss (bei anderen Anbietern sind Sendezeit der Mail oder gar der Poststempel entscheidend) noch ist die Frist für den Abmeldeschluss irgendwo erwähnt. Habe ich daher irgendeine Chance, die Erstattung des kompletten Betrags einzuklagen ?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit besten Grüssen

L.G.

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