Ablaufleistung Lebensversicherung
Juni 6, 2011 | 10,00 EUR | beantwortet von Andonis Warsakis
Hallo,
benötige eine ehrliche Meinung zur Ablaufleistung einer Versicherung, da diese für einen Immobilienfinanzierung im nächsten Jahr verwendet werden soll.
Vertragsbeginn: 01.01.1982
Monatsbeitrag: 500 €
Aktuelle Berechnung als Bild:
(Falls schlecht zu lesen die zahlen von oben nach unten:
200.930
183.400
62.578
7.850
204.455
126.455
9860
Ich hätte gerne eine unverbindliche Einschätzung zu folgenden Punkten:
- Unverbindliche Ablaufelistung zum 01.04.2012
(Ist diese Berechnung realistisch oder kann man zumindest fest mit 200 T€ rechnen?)
- Unverbindliche Einschätzung zur aktuellen Qualität und Überschussberechnung der DBV
-Wie ist die Garantieverzinsung in diesem Vertrag?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
mit den von Ihnen gemachten Angaben ist eine korrekte Aussage zu Ihrer Frage leider nicht möglich. Es ist z.B. für die Beurteilung sehr wichtig zu wissen, was genau Sie für einen Tarif haben: mit oder ohne Garantiezins, haben Sie Beitragszahlpausen eingelegt, ist der Beitrag in der von Ihnen genannten Höhe durchgängig gezahlt worden oder haben Sie ihn mal reduziert oder sogar Zuzahlungen geleistet, usw.
Mein Tipp ist, sich an die DBV zu wenden und für Ihren Vertrag den genauen Rückkaufswert ausrechnen zu lassen. Damit bekommen Sie schon eine sehr konkrete Aussage, mit welcher Kapitalsumme Sie rechnen können.
Für eine erste grobe Orientierung, können Sie sich aber zusätzlich ja mal selber ausrechnen, wie viel Sie bisher eingezahlt haben. Wenn mann davon ausgeht, dass Sie die 500 € (früher dann ca. 1000 DM) wirklich jeden Monat in den letzten 29 Jahren eingezahlt haben, kommt man auf folgende Rechnung:
500 € x 12 x 29 = 174.000 €
Dazu kommt dann, wenn Sie einen Vertrag mit einer Garantieverzinsung haben, ca. 3,5% und zusätzlich noch eine Überschußbeteiligung, die in einer Größenordnung von ca. 1,0 - 3 % liegen dürfte.
Dann kämen Sie auf eine momentane Kapitalsumme von ca. 350.000 €
Hiervon müssen Sie dann noch einmal die Vertrags- und Verwaltungskosten, sowie die evtl. anfallenden Rückkaufsgebühren bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, abziehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einige Tipps geben, die Sie in der Beantwortung Ihrer Frage weiterbringt.
Wenn dem so wäre, würde ich mich über eine positive Bewertung Ihrerseits sehr freuen.
Herzliche Grüße,
Andonis Warsakis
H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG
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