Unfall mit dem Fahrrad
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz Beobachtung meinerseits ist mein Kind, 6 Jahre alt, mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto gefahren. Es ist leicht beschädigt worden. Nun zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Wenn ich mich als Elternteil weigere zu zahlen, könne der Geschädigte kein Schadenersatz von meinem Kind verlangen, argumentiert die Versicherung. Stimmt das??
Mit freundlichen Grüßen
Kemerli