Können wir als Verein auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben und wie wirkt sich das auf unsere Besteuerung aus?
Mai 26, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Günther Schmidt
Sehr geehrter Steuerberater,
unsere Organisation, der Verein "Hilfe für Kinder e.V.", setzt sich seit vielen Jahren für benachteiligte Kinder in unserer Region ein. Neben der Organisation von Ferienfreizeiten und Bildungsprojekten für Kinder aus sozial schwachen Familien, betreiben wir auch einen Second-Hand-Laden, in dem wir gespendete Kleidung und Spielzeug verkaufen. Durch den Verkauf erzielen wir Einnahmen, die wir wieder in unsere Projekte investieren.
Nun haben wir gehört, dass Vereine auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben können. Allerdings sind wir uns unsicher, wie sich das auf unsere Besteuerung auswirken könnte. Unser bisheriges Verständnis war, dass Vereine als gemeinnützige Organisationen steuerlich begünstigt sind und keine Gewinne erzielen dürfen. Können wir also weiterhin gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden? Oder müssen wir mit steuerlichen Konsequenzen rechnen?
Wir sehen uns mit dieser Frage konfrontiert, da der Second-Hand-Laden inzwischen zu einer wichtigen Einnahmequelle für unseren Verein geworden ist. Wir möchten sicherstellen, dass wir alles korrekt und im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften handeln. Daher wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darüber aufklären könnten, ob und wie wir gewerbliche Tätigkeiten als Verein ausüben können, ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Wir freuen uns auf Ihre Expertise und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Rothammer
Verein "Hilfe für Kinder e.V."
Sehr geehrte Frau Rothammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten als gemeinnütziger Verein. Es freut mich zu hören, dass der Verein "Hilfe für Kinder e.V." sich so engagiert für benachteiligte Kinder in Ihrer Region einsetzt. Ihre Arbeit ist lobenswert und von großer Bedeutung.
Grundsätzlich ist es möglich, dass gemeinnützige Vereine auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, dass die gewerblichen Aktivitäten in einem engen Zusammenhang mit dem satzungsmäßigen Zweck des Vereins stehen und diesem dienen. Der Verein darf dabei keine Gewinne erzielen, die nicht unmittelbar für die Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden.
Im Falle des Second-Hand-Ladens des Vereins "Hilfe für Kinder e.V." scheint mir der Zusammenhang mit dem satzungsmäßigen Zweck gegeben zu sein, da die erzielten Einnahmen direkt in die Unterstützung benachteiligter Kinder fließen. Solange die Einnahmen also ausschließlich zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden, sollte dies steuerlich unproblematisch sein.
Es gibt jedoch einige steuerliche Besonderheiten zu beachten. Wenn der Umsatz des gewerblichen Betriebs eine bestimmte Grenze überschreitet, kann es sein, dass der Verein gewerbesteuerpflichtig wird. Auch müssen die Einnahmen aus dem gewerblichen Betrieb gesondert in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich daher, die genauen steuerlichen Regelungen mit einem Steuerberater oder einem Finanzamt zu klären, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gemeinnützige Vereine durchaus gewerbliche Tätigkeiten ausüben können, solange diese im Einklang mit dem satzungsmäßigen Zweck stehen und die erzielten Gewinne unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ich hoffe, diese Informationen können Ihnen bei der Weiterführung Ihres Second-Hand-Ladens behilflich sein.
Falls Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Engagement und weiterhin viel Erfolg mit Ihren Projekten!
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schmidt
Steuerberater
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