Kann ich meine Steuerklasse ändern, wenn sich mein Familienstand ändert?
Juli 26, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Dirk Voigt
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Helma Kessler und habe eine Frage bezüglich meiner Steuerklasse. Derzeit bin ich in der Steuerklasse I eingestuft, da ich ledig bin. Allerdings plane ich in naher Zukunft zu heiraten und frage mich, ob sich dadurch meine Steuerklasse ändern wird.
Mein zukünftiger Ehepartner befindet sich derzeit in der Steuerklasse III. Wir möchten gerne die für uns steuerlich optimale Lösung finden und daher wäre es für uns wichtig zu wissen, ob es möglich ist, meine Steuerklasse nach der Heirat zu ändern und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Wir haben bereits einige Informationen gesammelt, sind uns jedoch unsicher, ob wir alles richtig verstanden haben. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns über die verschiedenen Möglichkeiten, die sich nach einer Heirat ergeben, informieren könnten.
Des Weiteren würde uns interessieren, welche Auswirkungen die Änderung der Steuerklasse auf unsere Steuerlast haben könnte und ob es eventuell auch Nachteile geben könnte, die wir beachten müssen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Kessler
Sehr geehrte Frau Kessler,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Ihrer Steuerklasse im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Heirat. Ich freue mich, Ihnen bei der Suche nach der für Sie steuerlich optimalen Lösung behilflich zu sein.
Nach einer Heirat können Sie Ihre Steuerklasse ändern. Sie werden dann automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft, wenn beide Ehepartner in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. In Ihrem Fall, da Ihr zukünftiger Ehepartner derzeit in der Steuerklasse III ist, bietet es sich jedoch an, eine Änderung auf die Steuerklassenkombination IV/IV zu beantragen.
Die Steuerklassenkombination IV/IV ist oft die steuerlich günstigste Variante für Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Durch die Kombination behalten beide Partner ihre individuelle Einkommensteuerklasse und es wird keine höhere Steuerlast für den Alleinverdiener durch das Splittingverfahren verursacht. Somit können Sie beide von den Steuervorteilen profitieren, die sich aus der Kombination ergeben.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass einer der Ehepartner in die Steuerklasse III und der andere in die Steuerklasse V wechselt. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dabei profitiert der Partner in der Steuerklasse V von einem höheren Nettolohn, da die Steuerlast auf den besser verdienenden Partner übertragen wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Steuerklassenkombination Auswirkungen auf die Höhe des Nettolohns und die Steuerlast haben kann. Es ist daher ratsam, sich vor der Entscheidung eingehend beraten zu lassen, um die für Sie günstigste Variante zu wählen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Voigt, Steuerberater
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