Können Steuerberaterkosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn ich keine Einkünfte habe?
August 7, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Eva Peters
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Adele Meyer und habe eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Ich bin momentan arbeitslos und habe keine Einkünfte, da ich auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bin. Trotzdem habe ich in diesem Jahr die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch genommen, um meine Steuererklärung korrekt auszufüllen und mögliche Steuervorteile nicht zu verpassen.
Mein Hauptanliegen ist es nun zu erfahren, ob ich die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen kann, obwohl ich keine Einkünfte habe. Ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende des Jahres auf den Kosten sitzen bleibe und somit finanziell belastet werde. Gibt es Möglichkeiten oder Sonderregelungen, die es mir ermöglichen, die Steuerberaterkosten trotz meiner derzeitigen Einkommenssituation abzusetzen?
Ich hoffe, Sie können mir in diesem Fall weiterhelfen und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Adele Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen, besonders in Ihrer derzeitigen finanziellen Situation als Arbeitslose. Ich werde versuchen, Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.
Grundsätzlich können die Kosten für einen Steuerberater als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Allerdings gibt es hierbei eine Einschränkung: Die Kosten müssen in einem direkten Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die steuerpflichtig sind.
In Ihrem Fall, als Arbeitslose ohne Einnahmen, könnte es schwierig sein, die Steuerberaterkosten abzusetzen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen, die Ihnen vielleicht helfen könnten:
1. Sonderausgabenabzug: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Arbeitslose die Steuerberaterkosten als Sonderausgaben absetzen. Dies könnte möglich sein, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe bei der Steuererklärung benötigen.
2. Verlustvortrag: Wenn Sie in einem Jahr keine Einkünfte erzielen, können Sie einen Verlustvortrag machen. Dies bedeutet, dass Verluste aus einem Jahr mit späteren Gewinnen verrechnet werden können. In diesem Fall könnten die Steuerberaterkosten als Teil dieses Verlusts geltend gemacht werden.
3. Beratungshilfe: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Beratungskosten, wie die Kosten für einen Steuerberater, über Beratungshilfe abgedeckt werden. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die Kosten zu reduzieren oder zu übernehmen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder einem Finanzexperten in Verbindung setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die bestmögliche Lösung zu finden. Sie könnten auch beim Finanzamt nachfragen, ob es spezielle Unterstützungen oder Regelungen gibt, die Ihnen in Ihrem Fall helfen könnten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie eine Lösung für Ihr Anliegen finden. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Peters, Steuerberaterin
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