Kann ich die Steuerberaterkosten auch nachträglich steuerlich geltend machen?
Dezember 7, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Petra Lehmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Martina Fritsche und habe eine Frage bezüglich der Steuerberaterkosten. Im vergangenen Jahr habe ich die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch genommen, um meine Steuererklärung zu erstellen. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten, die mir dadurch entstanden sind, auch nachträglich steuerlich geltend machen kann.
Meine Ausgangssituation ist folgende: Ich habe im letzten Jahr einige Veränderungen in meiner beruflichen Situation erlebt, die meine steuerliche Situation komplexer gemacht haben. Daher habe ich mich entschieden, einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen, um sicherzustellen, dass meine Steuererklärung korrekt und vollständig ist. Die Kosten für die Dienstleistungen des Steuerberaters haben mich zwar zunächst etwas abgeschreckt, jedoch habe ich die Notwendigkeit eingesehen und die Dienste in Anspruch genommen.
Nun mache ich mir Gedanken darüber, ob ich die Steuerberaterkosten im Nachhinein steuerlich absetzen kann, um zumindest einen Teil der Ausgaben wieder zurückzuerhalten. Diese zusätzliche finanzielle Belastung würde mir helfen, meinen finanziellen Spielraum zu erweitern und meine finanzielle Situation zu verbessern.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Ist es möglich, die Steuerberaterkosten, die im vergangenen Jahr angefallen sind, nachträglich steuerlich geltend zu machen? Falls ja, welche Schritte muss ich hierfür unternehmen und welche Unterlagen werden benötigt? Ich würde mich über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Fritsche
Sehr geehrte Frau Fritsche,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Es ist tatsächlich möglich, die Kosten für die Dienstleistungen eines Steuerberaters steuerlich geltend zu machen, um zumindest einen Teil der Ausgaben zurückzuerhalten.
Grundsätzlich zählen die Ausgaben für die Erstellung der Steuererklärung zu den sogenannten "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" und können somit steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerberaterkosten gelten in diesem Fall als "haushaltsnahe Dienstleistungen" und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Um die Steuerberaterkosten nachträglich absetzen zu können, müssen Sie die entsprechenden Rechnungen und Belege vorlegen können. Es ist wichtig, dass die Rechnungen klar und deutlich die erbrachten Leistungen und die Höhe der Kosten ausweisen. Diese Unterlagen sollten Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen, um die Steuerberaterkosten geltend zu machen.
Darüber hinaus ist es ratsam, sich vorab über die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten zu informieren. Ein Steuerberater kann Ihnen hierbei ebenfalls behilflich sein und Sie umfassend beraten.
Insgesamt ist es also möglich, die Steuerberaterkosten im Nachhinein steuerlich geltend zu machen, um einen Teil der Ausgaben zurückzuerhalten. Es ist jedoch wichtig, die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Lehmann
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?