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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Kann ich meine Kosten für die berufliche Weiterbildung steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Sandra Rothammer und arbeite als Angestellte in einem mittelständischen Unternehmen. In meiner Position als Projektleiterin ist es wichtig, dass ich stets auf dem neuesten Stand bleibe und mein Fachwissen kontinuierlich erweitere. Aus diesem Grund habe ich in den letzten Jahren verschiedene berufliche Weiterbildungen besucht, um meine Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern.

Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für diese Weiterbildungen steuerlich geltend machen kann. Die Seminare und Kurse waren alle berufsbezogen und haben mir geholfen, meine berufliche Qualifikation zu erweitern. Da ich die Kurse in meiner Freizeit besucht habe und die Kosten dafür aus eigener Tasche getragen habe, wäre es für mich eine große Erleichterung, wenn ich zumindest einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen könnte.

Meine Sorge ist, dass ich die Kosten für die Weiterbildungen nicht steuerlich absetzen kann und somit auf den Ausgaben sitzen bleibe. Da es sich um keinen kleinen Betrag handelt und ich nicht sicher bin, ob mein Arbeitgeber die Kosten übernehmen würde, wäre es für mich entscheidend zu wissen, ob und in welchem Umfang ich die Ausgaben steuerlich geltend machen kann.

Können Sie mir bitte sagen, ob die Kosten für berufliche Weiterbildungen steuerlich absetzbar sind und wie ich dabei vorgehen muss? Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Nachweise, die ich erbringen muss, um die Ausgaben in meiner Steuererklärung anzugeben? Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Informationen zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Rothammer

Christine Witzelmann

Sehr geehrte Frau Rothammer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von beruflichen Weiterbildungen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie die Kosten für die von Ihnen besuchten Seminare und Kurse steuerlich geltend machen können. Gerne erläutere ich Ihnen die relevanten steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen in Bezug auf die Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten.

Grundsätzlich können die Kosten für berufliche Weiterbildungen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit steht und dazu dient, Ihre beruflichen Kenntnisse zu verbessern oder zu erweitern. Da Sie angaben, dass die Seminare und Kurse berufsbezogen waren und Ihnen geholfen haben, Ihre berufliche Qualifikation zu erweitern, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Kosten steuerlich absetzbar sind.

Um die Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, sollten Sie die entsprechenden Belege wie Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen und Zahlungsbelege sammeln und aufbewahren. Diese dienen als Nachweis für die berufsbezogene Verwendung der Ausgaben. Es ist wichtig, dass die Belege alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. den Namen des Seminars, den Zeitraum der Veranstaltung, die Höhe der Kosten und den Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Bei der Angabe der Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung sollten Sie diese unter dem Punkt "Werbungskosten" angeben. Dort können Sie auch andere berufsbedingte Ausgaben wie z.B. Fachliteratur, Fachzeitschriften oder Fortbildungskosten angeben. Beachten Sie dabei, dass es in der Regel eine Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten gibt, die je nach individueller Situation variieren kann.

Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten für berufliche Weiterbildungen übernimmt. In diesem Fall müssten Sie die Kosten nicht selbst tragen und könnten sie auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Es wäre ratsam, mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, ob und in welchem Umfang er die Kosten für berufliche Weiterbildungen übernehmen kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Witzelmann
Steuerberaterin

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