Was muss ich beachten, wenn ich als Grenzgänger selbstständig tätig bin?
Juli 19, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Helma Fischer
Sehr geehrter Herr Steuerberater,
ich heiße Isabel Huber und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. Bisher war ich angestellt, aber nun überlege ich, mich selbstständig zu machen. Ich habe gehört, dass es einige Besonderheiten gibt, die ich als Grenzgängerin beachten muss, wenn ich selbstständig tätig bin.
Meine aktuelle Situation ist folgende: Ich arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland. Als Angestellte habe ich meine Steuern normalerweise in der Schweiz abgeführt und in Deutschland eine Steuererklärung gemacht. Nun frage ich mich, wie sich das ändern würde, wenn ich selbstständig bin. Welche Steuern müsste ich dann in der Schweiz und in Deutschland zahlen? Gibt es spezielle Regelungen für Grenzgänger, die selbstständig tätig sind?
Ich mache mir Sorgen, dass ich eventuell Steuern doppelt zahlen müsste oder dass es zu Problemen mit den Behörden kommen könnte, wenn ich nicht alle Vorschriften richtig beachte. Ich möchte mich gerne informieren, um eventuelle Probleme im Voraus zu vermeiden und meine Selbstständigkeit möglichst reibungslos zu starten.
Können Sie mir bitte erklären, was ich als Grenzgängerin beachten muss, wenn ich selbstständig tätig bin? Welche Steuern fallen an und wie kann ich sicherstellen, dass ich alles korrekt abführe? Gibt es spezielle Formulare oder Anträge, die ich einreichen muss? Ich wäre Ihnen dankbar für jegliche Informationen, die mir helfen, meine Selbstständigkeit als Grenzgängerin erfolgreich umzusetzen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Huber
Sehr geehrte Frau Huber,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Selbstständigkeit als Grenzgängerin in der Schweiz. Es ist verständlich, dass Sie sich über die steuerlichen Besonderheiten Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie alles korrekt und reibungslos abwickeln. Als Steuerberaterin mit Spezialisierung auf Grenzgänger-Themen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Als Grenzgängerin, die in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, unterliegen Sie grundsätzlich dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen grundsätzlich nur in einem der beiden Länder besteuert werden soll, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Als Selbstständige müssen Sie jedoch einige Besonderheiten beachten.
Wenn Sie selbstständig tätig sind, richtet sich die Besteuerung in erster Linie nach Ihrem Wohnsitzland, also Deutschland. Das heißt, Sie müssen Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Deutschland versteuern. In der Schweiz müssen Sie jedoch auch Steuern zahlen, da Sie dort tätig sind. In der Regel erfolgt die Besteuerung am Arbeitsort, also in der Schweiz.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Sie das sogenannte Anrechnungsverfahren in Anspruch nehmen. Dabei werden die in der Schweiz gezahlten Steuern auf Ihre deutschen Steuern angerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nicht zweimal Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen müssen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Einkünfte und Ausgaben genau dokumentieren und sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ordnungsgemäß deklarieren. Dazu müssen Sie in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben. In der Schweiz müssen Sie als Selbstständige möglicherweise zusätzliche Formulare ausfüllen, um Ihre Einkünfte richtig zu erfassen.
Für Grenzgänger, die selbstständig tätig sind, gibt es spezielle Regelungen und Formulare, die Sie beachten müssen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin in Verbindung zu setzen, um alle relevanten Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften korrekt einhalten. So können Sie eventuelle Probleme im Voraus vermeiden und Ihre Selbstständigkeit erfolgreich umsetzen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Fischer
Steuerberaterin
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