Welche Ausgaben kann ich als Verlust geltend machen?
Juli 11, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Köhler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage bezüglich der Gewinn- und Verlustrechnung weiterhelfen. Mein Name ist Oliver Dörr und ich bin selbstständiger Unternehmer in der Gastronomiebranche. In den letzten Jahren musste ich leider feststellen, dass meine Kosten steigen und mein Gewinn sinkt. Daher bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten, um meine Ausgaben zu optimieren und eventuell Verluste steuerlich geltend zu machen.
Ich habe bereits versucht, mich über die verschiedenen Ausgabenposten zu informieren, die als Verlust geltend gemacht werden können, aber ich bin mir unsicher, welche Kosten tatsächlich absetzbar sind. Ich habe beispielsweise Ausgaben für Waren, Miete, Personal sowie Werbung und Marketing. Zudem fallen regelmäßig Anschaffungen für die Ausstattung meines Restaurants an, wie beispielsweise neue Küchengeräte oder Möbel.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht genau weiß, welche Ausgaben ich steuerlich absetzen kann und welche nicht. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten ausschöpfe, um meinen Gewinn zu maximieren und meine Steuerlast zu minimieren. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir konkret aufzeigen könnten, welche Ausgaben ich als Verlust geltend machen kann und wie ich dies in meiner Gewinn- und Verlustrechnung korrekt darstellen kann.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Dörr
Lieber Herr Dörr,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewinn- und Verlustrechnung in Ihrem Gastronomiebetrieb. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Ausgaben optimieren und Verluste steuerlich geltend machen können, um Ihren Gewinn zu maximieren. Gerne möchte ich Ihnen dabei behilflich sein und Ihnen aufzeigen, welche Ausgaben Sie als Verlust in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung geltend machen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Waren, Miete, Personal, Werbung und Marketing sowie Anschaffungen für die Ausstattung Ihres Restaurants. Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbuchen und somit von Ihrem Gewinn abziehen, um Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.
Bei den Anschaffungen für die Ausstattung Ihres Restaurants, wie beispielsweise neue Küchengeräte oder Möbel, handelt es sich in der Regel um sogenannte abnutzbare Wirtschaftsgüter. Diese können Sie nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen, sondern müssen die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts abschreiben. Dies nennt man Abschreibung. Die Abschreibung wird dann als jährlicher Aufwand in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Des Weiteren gibt es bestimmte Ausgaben, die als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten, wie beispielsweise private Lebenshaltungskosten oder Strafzahlungen. Diese Ausgaben dürfen nicht in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden.
Um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Ausgaben ausschöpfen, empfehle ich Ihnen, Ihre Unterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Gastronomiebetrieb auszuschöpfen und Ihnen bei der Erstellung Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung unterstützen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Köhler
Steuerberater
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