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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Rolf König und betreibe seit einigen Jahren ein kleines Einzelunternehmen im Bereich der IT-Dienstleistungen. Bisher war ich als Kleinunternehmer tätig und habe von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19 UStG profitiert. Nun habe ich jedoch gehört, dass Kleinunternehmer trotzdem Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihr Gewinn einen bestimmten Betrag übersteigt.

Mein aktueller Jahresgewinn liegt bei ca. 35.000 Euro, und ich frage mich, ob ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen muss. Diese zusätzliche Steuerbelastung würde meine finanzielle Situation erheblich beeinflussen und ich mache mir Sorgen, ob ich Rücklagen bilden muss, um diese Kosten stemmen zu können.

Können Sie mir daher bitte erklären, ob ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen muss und wenn ja, ab welchem Gewinnbetrag dies der Fall ist? Gibt es mögliche Lösungen, um diese Steuerlast zu minimieren oder zu umgehen? Ich bin für jede Hilfe und Beratung dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf König

Eva Heuser

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewerbesteuer als Kleinunternehmer im Bereich der IT-Dienstleistungen. Es ist richtig, dass Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch von der Gewerbesteuer befreit sind.

Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer, die von Gewerbetreibenden auf ihre Gewinne erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden festgesetzt und beträgt einen prozentualen Anteil des Gewerbeertrags. Kleinunternehmer sind grundsätzlich auch verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen, wenn ihr Gewinn einen bestimmten Freibetrag überschreitet.

Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt für natürliche Personen bei 24.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn Ihr Gewinn den Betrag von 24.500 Euro übersteigt. In Ihrem Fall mit einem Jahresgewinn von 35.000 Euro wären also 10.500 Euro steuerpflichtig.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, um die Gewerbesteuerlast zu minimieren oder sogar zu umgehen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Bildung von Rücklagen in Ihrem Unternehmen, um die zusätzlichen Steuerkosten abzufedern. Darüber hinaus können Sie auch prüfen, ob Sie von bestimmten Freibeträgen oder Steuerermäßigungen profitieren können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um individuelle Lösungen für Ihre steuerliche Situation zu finden. Ein professioneller Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Gewerbesteuerlast zu optimieren und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Heuser
Steuerberaterin

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