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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Gibt es eine Gewerbesteuerbefreiung für Start-ups?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Hilde Endres und habe vor kurzem ein Start-up gegründet. Wir sind ein junges Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Mode und stehen noch am Anfang unserer Geschäftstätigkeit. Nun habe ich gehört, dass es möglicherweise eine Gewerbesteuerbefreiung für Start-ups gibt und frage mich, ob wir als solches Unternehmen dafür in Frage kommen könnten.

Derzeit befinden wir uns noch in der Gründungsphase und erwirtschaften noch keine großen Gewinne. Dennoch sind wir bereits aktiv am Markt tätig und haben erste Umsätze generiert. Für mich als Gründerin ist die Gewerbesteuer ein Thema, das mir Sorgen bereitet, da ich nicht genau weiß, wie hoch die Steuerlast für unser Start-up sein wird und ob es möglicherweise eine Möglichkeit gibt, diese zu reduzieren.

Daher meine Frage an Sie: Gibt es tatsächlich eine Gewerbesteuerbefreiung für Start-ups wie unseres? Falls ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von dieser Befreiung profitieren zu können? Und wie kann ich als Gründerin aktiv dazu beitragen, die Gewerbesteuerlast für unser Unternehmen zu minimieren?

Ich freue mich auf Ihre Expertise und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Endres

Isabel Möller

Sehr geehrte Frau Endres,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewerbesteuerbefreiung für Start-ups. Als Steuerberaterin im Bereich der Gewerbesteuer kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die relevanten Informationen dazu geben.

Grundsätzlich gibt es tatsächlich eine Möglichkeit für Start-ups, von einer Gewerbesteuerbefreiung zu profitieren. Diese Möglichkeit nennt sich "Gewerbesteuerfreibetrag" und beträgt aktuell 24.500 Euro. Das bedeutet, dass Unternehmen, die unter diesem Betrag an Gewerbeertrag erzielen, von der Gewerbesteuer befreit sind. Dieser Freibetrag gilt für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, zu denen auch Start-ups gehören.

Um als Start-up von dieser Gewerbesteuerbefreiung profitieren zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handeln, das noch nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig ist. Zum anderen muss der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegen. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Ihr Unternehmen nicht bestimmte Tätigkeiten ausübt, die von der Gewerbesteuerbefreiung ausgeschlossen sind, wie z.B. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Kapitalanlagen.

Als Gründerin können Sie aktiv dazu beitragen, die Gewerbesteuerlast für Ihr Unternehmen zu minimieren, indem Sie z.B. darauf achten, dass Ihre Ausgaben und Kosten optimiert sind, um den Gewerbeertrag niedrig zu halten. Zudem kann es sinnvoll sein, steuerliche Optimierungen und Investitionen in Betriebsausgaben zu prüfen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage zur Gewerbesteuerbefreiung für Start-ups. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Möller

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Isabel Möller