Wie gehe ich mit dem Thema Umsatzsteuer als Gründer um?
März 8, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Isabel Müller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich stehe kurz vor meiner Existenzgründung und habe noch einige offene Fragen zum Thema Umsatzsteuer. Als angehende Gründerin eines Online-Shops bin ich mir unsicher, wie ich mit diesem Thema richtig umgehen soll.
Zurzeit bin ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig, da mein Jahresumsatz unter der Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegt. Allerdings plane ich, in Zukunft zu expandieren und meinen Umsatz zu steigern. Daher mache ich mir Gedanken darüber, wann und wie ich mich umsatzsteuerlich anmelden muss und welche Konsequenzen das für mein Unternehmen haben könnte.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Fehler bei der Abrechnung der Umsatzsteuer mache und dadurch hohe Nachzahlungen oder Strafen riskiere. Zudem bin ich mir unsicher, welche Umsatzsteuersätze für meine Produkte gelten und wie ich diese korrekt auf meinen Rechnungen ausweisen muss.
Können Sie mir daher bitte erklären, ab welchem Zeitpunkt ich umsatzsteuerpflichtig bin und wie ich mich am besten darauf vorbereiten kann? Gibt es spezielle Formulare oder Fristen, die ich beachten muss? Und welche Unterlagen muss ich für die Umsatzsteuervoranmeldung vorhalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Engel.
Sehr geehrte Frau Engel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer geplanten Existenzgründung. Es ist gut, dass Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über dieses wichtige Thema machen, um mögliche Fehler zu vermeiden und Ihr Unternehmen erfolgreich aufzubauen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, solange Ihr Jahresumsatz unter der Grenze von 22.000 Euro (bzw. 50.000 Euro bei Kleinunternehmern) liegt. Wenn Sie jedoch planen, Ihren Umsatz zu steigern und diese Grenze zu überschreiten, müssen Sie sich umsatzsteuerlich anmelden.
In der Regel müssen Sie sich spätestens einen Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenze beim zuständigen Finanzamt für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Hierzu müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, das Sie online oder direkt bei Ihrem Finanzamt erhalten können. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da Sie sonst mit Strafzahlungen rechnen müssen.
Sobald Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auf Ihren Rechnungen den entsprechenden Umsatzsteuersatz ausweisen. In Deutschland gelten derzeit die Steuersätze von 19% und 7%. Für welche Ihrer Produkte welcher Satz gilt, hängt von der Art der Produkte ab. Für viele Waren und Dienstleistungen gilt der Regelsatz von 19%, während z.B. Lebensmittel oder Bücher mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert werden.
Um sich auf die Umsatzsteueranmeldung vorzubereiten, sollten Sie alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Belege, Kontobewegungen und Aufzeichnungen über Ihre Umsätze und Ausgaben sorgfältig aufbewahren. Diese Unterlagen werden für die Umsatzsteuervoranmeldung benötigt, die in der Regel quartalsweise erfolgt.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorschriften korrekt einhalten und keine Fehler bei der Umsatzsteuer machen. Ein Steuerberater kann Sie auch dabei unterstützen, die Umsatzsteuervoranmeldung ordnungsgemäß auszufüllen und einzureichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Müller
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