Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Welche steuerlichen Abzüge kann ich als Gründer geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich stehe kurz vor der Gründung meines eigenen Unternehmens und bin mir unsicher, welche steuerlichen Abzüge ich als Gründer geltend machen kann. Bisher habe ich mich noch nicht intensiv mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt und möchte sicherstellen, dass ich keine Möglichkeiten zur Steuerersparnis übersehe.

Zu meiner Ausgangssituation: Ich plane, ein kleines Einzelunternehmen im Bereich der Eventplanung zu gründen. Ich werde voraussichtlich einige Investitionen tätigen müssen, um mein Geschäft startklar zu machen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Büromaterial, Werbematerial oder die Miete eines Büros. Zudem werde ich voraussichtlich in den ersten Jahren einen geringen Gewinn erwirtschaften, da ich noch am Anfang stehe und erst Kunden akquirieren muss.

Meine größte Sorge ist, dass ich mögliche steuerliche Vorteile nicht nutze und dadurch unnötig hohe Steuern zahle, die meine finanzielle Situation belasten könnten. Daher wäre es für mich sehr hilfreich zu wissen, welche Kosten und Ausgaben ich als Gründer steuerlich absetzen kann, um meine Steuerlast zu minimieren.

Könnten Sie mir bitte eine Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Abzüge für Existenzgründer geben? Gibt es spezielle Regelungen oder Förderungen, von denen ich als Gründer profitieren kann? Wie kann ich meine Betriebsausgaben am besten dokumentieren, um sie später steuerlich geltend machen zu können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Expertise.

Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Falk

Karl Albrecht

Sehr geehrte Frau Falk,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Abzüge für Existenzgründer. Als Steuerberater mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Existenzgründung kann ich Ihnen gerne eine Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Aspekte geben, die für Sie als angehende Unternehmerin relevant sind.

Als Gründerin eines Einzelunternehmens im Bereich der Eventplanung haben Sie in der Tat verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Zu den wichtigsten steuerlichen Abzügen zählen in Ihrem Fall vor allem die Betriebsausgaben. Das sind alle Kosten, die unmittelbar mit Ihrem Unternehmen zusammenhängen und zur Erzielung von Einnahmen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung von Büromaterial, Werbematerial, die Miete eines Büros, aber auch Ausgaben für Telefon, Internet, Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, Fortbildungen oder Versicherungen.

Auch Investitionen in Ihr Unternehmen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Computern, Büromöbeln, Software oder anderen betrieblichen Geräten. Diese können entweder im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden oder über mehrere Jahre verteilt als Abschreibungen geltend gemacht werden.

Des Weiteren gibt es spezielle Regelungen und Förderungen für Existenzgründer, die Sie nutzen können. Dazu zählen beispielsweise die Investitionszulage, das Gründercoaching Deutschland oder das Überbrückungsgeld. Diese Programme unterstützen Gründer finanziell und beratend bei der Unternehmensgründung.

Um Ihre Betriebsausgaben steuerlich geltend machen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Bewahren Sie daher alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf und führen Sie ein ordentliches Buchhaltungssystem, um Ihre Einnahmen und Ausgaben jederzeit nachvollziehbar zu machen. Je genauer und umfassender Ihre Buchführung ist, desto besser können Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Albrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Existenzgründung

Karl Albrecht