Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für steuerrelevante Unterlagen als Existenzgründer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Gerald Reuter und plane, in naher Zukunft mein eigenes Unternehmen zu gründen. Da ich mich vorab über alle steuerrelevanten Themen informieren möchte, um gut vorbereitet zu sein, habe ich eine Frage bezüglich der Aufbewahrung von Unterlagen. Mir ist bewusst, dass es verschiedene steuerrelevante Dokumente gibt, die ich als Existenzgründer aufbewahren muss, aber ich bin mir unsicher über die genauen Aufbewahrungsfristen.

Aktuell bin ich dabei, meine Geschäftsidee weiter auszuarbeiten und die ersten Schritte zur Gründung meines Unternehmens zu planen. Da ich noch keine Erfahrung als Selbstständiger habe, mache ich mir Sorgen darüber, wie lange ich bestimmte Unterlagen aufbewahren muss und ob es spezielle Regelungen für Existenzgründer gibt. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle gesetzlichen Vorschriften einhalte und keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Deshalb würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche konkreten Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen als Existenzgründer gelten. Gibt es Unterschiede je nach Art der Unterlagen oder der Art des Unternehmens? Welche Dokumente muss ich unbedingt aufbewahren und wie lange müssen sie aufbewahrt werden? Gibt es eventuell bestimmte Aufbewahrungsmöglichkeiten oder -systeme, die Sie empfehlen würden, um den Überblick zu behalten?

Ich freue mich auf Ihre Expertise und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Reuter

Karl Albrecht

Lieber Gerald Reuter,

vielen Dank für Ihre Frage zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen als Existenzgründer. Es ist sehr wichtig, sich frühzeitig über dieses Thema zu informieren, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu den Aufbewahrungsfristen und welche Dokumente Sie als Existenzgründer unbedingt aufbewahren sollten.

Zunächst einmal gilt für steuerrelevante Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Das bedeutet, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind, für diesen Zeitraum aufbewahren müssen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Belege, Kontoauszüge, Verträge, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und alle anderen Dokumente, die Auskunft über Ihre geschäftlichen Transaktionen geben. Es ist wichtig, alle Dokumente ordentlich zu archivieren, damit Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt schnell darauf zugreifen können.

Es gibt keine speziellen Regelungen für Existenzgründer in Bezug auf die Aufbewahrung von Unterlagen. Die gleichen Fristen gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Art der Tätigkeit. Es ist jedoch ratsam, von Anfang an ein gut strukturiertes Ablagesystem zu etablieren, um den Überblick zu behalten. Sie können beispielsweise digitale Ordner anlegen und Dokumente nach Kategorien sortieren, um diese schnell wiederzufinden.

Es ist besonders wichtig, sämtliche Belege für Betriebsausgaben aufzubewahren, da diese für die Ermittlung des Gewinns und damit für die Besteuerung relevant sind. Auch Verträge mit Geschäftspartnern, Mitarbeiterverträge, Mietverträge für Geschäftsräume und Versicherungspolicen sollten gut aufbewahrt werden.

Zusätzlich zu den steuerrelevanten Unterlagen sollten Sie auch alle Dokumente aufbewahren, die für die Gründung Ihres Unternehmens relevant sind, wie zum Beispiel den Gesellschaftsvertrag, die Gewerbeanmeldung, den Businessplan und die Finanzierungsunterlagen. Diese Dokumente können auch über die 10-jährige Frist hinaus von Bedeutung sein.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Albrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Existenzgründung

Karl Albrecht