Kann ich meine Abfindung steuerfrei an meine Kinder verschenken?
November 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Zimmermann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Edith Gerdes und stehe vor einer wichtigen Entscheidung bezüglich meiner Abfindung. Ich habe vor kurzem meinen Job verloren und die Firma bietet mir eine Abfindung an. Da ich bereits im Rentenalter bin und finanziell gut abgesichert bin, möchte ich gerne einen Teil dieser Abfindung an meine Kinder weitergeben. Allerdings mache ich mir Sorgen über die steuerlichen Auswirkungen dieser Schenkung.
Kann ich meine Abfindung steuerfrei an meine Kinder verschenken? Gibt es dabei bestimmte Freibeträge, die ich beachten muss? Wie wirkt sich die Schenkung auf meine Steuerlast aus? Gibt es möglicherweise andere Möglichkeiten, meine Abfindung steuergünstig an meine Kinder weiterzugeben?
Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Gerdes
Sehr geehrte Frau Gerdes,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung Ihrer Abfindung an Ihre Kinder. Es ist gut, dass Sie sich vorher informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Abfindung steuerfrei an Ihre Kinder zu verschenken. Allerdings gibt es dabei gewisse Freibeträge, die Sie beachten sollten. In Deutschland gelten für Schenkungen an Kinder Freibeträge von 400.000 Euro alle 10 Jahre. Das bedeutet, dass Sie Ihren Kindern bis zu diesem Betrag steuerfrei Geld schenken können. Darüber hinausgehende Beträge würden mit der Schenkungssteuer belegt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schenkung Ihrer Abfindung an Ihre Kinder Auswirkungen auf Ihre Steuerlast haben kann. Wenn Sie beispielsweise einen Teil Ihrer Abfindung an Ihre Kinder verschenken, verringert sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen entsprechend. Dadurch können sich Ihre Steuern insgesamt reduzieren.
Es gibt auch weitere Möglichkeiten, Ihre Abfindung steuergünstig an Ihre Kinder weiterzugeben. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, die Schenkung über mehrere Jahre zu strecken, um die Freibeträge optimal auszunutzen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Schenkung in Form von Sachwerten (z.B. Immobilien oder Wertpapieren) zu tätigen, da diese unter Umständen steuerlich begünstigt sein können.
Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der Schenkung optimal zu gestalten. Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und freue mich, Ihnen bei Ihren Entscheidungen behilflich sein zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Zimmermann
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