Wie kann ich mich gegen Rufschädigung meines Unternehmens rechtlich verteidigen?
November 16, 2023 | 80,00 EUR | beantwortet von Yvonne Schmidt
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend rechtlichen Rat benötige. Mein Name ist Laura Völker und ich bin Inhaberin eines kleinen Unternehmens im Bereich der Unternehmensberatung. In den letzten Wochen habe ich vermehrt festgestellt, dass mein Unternehmen online durch diffamierende Äußerungen und falsche Behauptungen von ehemaligen Kunden und Konkurrenten angegriffen wird. Diese Rufschädigung hat bereits zu einem spürbaren Rückgang in der Auftragslage geführt und bedroht die Existenz meines Unternehmens.
Der Ist-Zustand sieht so aus, dass die negativen Äußerungen auf verschiedenen Bewertungsportalen, in Foren und auf Social Media Plattformen verbreitet werden. Trotz meiner Bemühungen, die falschen Behauptungen zu widerlegen und auf eine sachliche Klärung des Konflikts hinzuarbeiten, scheint die Situation außer Kontrolle zu geraten. Ich mache mir große Sorgen um den Ruf meines Unternehmens und frage mich, wie ich mich rechtlich dagegen verteidigen kann.
Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, um meine Firma gegen diese Rufschädigung zu verteidigen? Gibt es Möglichkeiten, die Verbreitung der diffamierenden Äußerungen zu stoppen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? Wie kann ich meinen guten Ruf und den Ruf meines Unternehmens wiederherstellen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen,
Laura Völker
Sehr geehrte Frau Völker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rufschädigung Ihres Unternehmens durch diffamierende Äußerungen im Internet. Es ist sehr bedauerlich, dass Sie mit dieser Situation konfrontiert sind, da ein guter Ruf und eine positive Online-Präsenz heutzutage für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sind.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Inhaberin eines Unternehmens im Bereich der Unternehmensberatung rechtliche Schritte gegen die Verbreiter der diffamierenden Äußerungen einleiten können. In Deutschland ist die Verleumdung und üble Nachrede strafbar gemäß § 186 und § 187 StGB. Das bedeutet, dass Personen, die unwahre Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreiten und dadurch Ihren Ruf schädigen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Es ist wichtig, Beweise zu sammeln, um die Behauptungen der Verbreiter zu widerlegen.
Des Weiteren können Sie zivilrechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie können eine Unterlassungsklage gegen die Verbreiter der diffamierenden Äußerungen einreichen, um die weitere Verbreitung zu stoppen. Zudem können Sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Gegendarstellung klagen, um Ihren Ruf und den Ruf Ihres Unternehmens wiederherzustellen. Es ist ratsam, sich hierfür an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann.
Darüber hinaus sollten Sie aktiv werden, um Ihren guten Ruf im Internet zu verteidigen und zu stärken. Sie können positive Inhalte über Ihr Unternehmen verbreiten, um die negativen Äußerungen zu überlagern. Auch eine professionelle Online-Reputation-Management-Agentur kann Ihnen dabei helfen, Ihren Ruf im Internet zu schützen und zu verbessern.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und dass Sie bald eine Lösung für Ihr Problem finden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Schmidt
Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht
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