Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wirtschaftsrecht

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn ein Kunde meine Rechnungen nicht bezahlt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht,

ich wende mich an Sie mit einem dringenden Anliegen bezüglich unbezahlter Rechnungen von Kunden. Mein Name ist Gertrud Schillinger und ich betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich der Textilveredelung. In den letzten Monaten habe ich vermehrt Probleme mit Kunden, die meine Rechnungen nicht begleichen.

Die Ausgangssituation ist folgende: Nachdem ich meine Dienstleistungen erbracht habe, sende ich meinen Kunden eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Leider kommt es jedoch immer häufiger vor, dass die Kunden diese Frist nicht einhalten und auch nach mehrmaligen Mahnungen keine Zahlung erfolgt. Dadurch gerät meine Liquidität zunehmend in Bedrängnis, da mein Unternehmen auf die pünktliche Bezahlung der Rechnungen angewiesen ist.

Ich mache mir Sorgen um die finanzielle Stabilität meines Unternehmens und frage mich, welche rechtlichen Schritte ich einleiten kann, um die ausstehenden Zahlungen meiner Kunden einzufordern. Welche Möglichkeiten stehen mir als Unternehmerin zur Verfügung, um gegen säumige Zahler vorzugehen und welche rechtlichen Schritte sind in solchen Fällen ratsam?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit Ihre Expertise zur Verfügung stellen könnten und mich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren würden, um die offenen Forderungen meiner Kunden einzutreiben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gertrud Schillinger

Yvonne Schmidt

Sehr geehrte Frau Schillinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unbezahlter Rechnungen von Kunden in Ihrem Unternehmen. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit dieser Problematik zu kämpfen haben und sich Sorgen um die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens machen. Als Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite und werde Ihnen im Folgenden verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, um gegen säumige Zahler vorzugehen und die ausstehenden Zahlungen einzufordern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie als Unternehmerin gesetzlich dazu berechtigt sind, Ihre berechtigten Forderungen gegenüber säumigen Kunden einzufordern. Falls Ihre Kunden die vereinbarte Zahlungsfrist nicht einhalten, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden zu schützen.

Eine Möglichkeit ist die außergerichtliche Mahnung, die Sie bereits mehrmals erfolglos an Ihre Kunden geschickt haben. Es empfiehlt sich, in der Mahnung eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen und deutlich zu machen, dass bei Nichterfüllung weitere rechtliche Schritte folgen werden. Sollte auch nach der außergerichtlichen Mahnung keine Zahlung erfolgen, können Sie einen Anwalt beauftragen, um die offenen Forderungen gerichtlich einzufordern.

In einem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie einen Mahnbescheid beantragen, der Ihren Kunden zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist auffordert. Falls auch nach Erlass des Mahnbescheids keine Zahlung erfolgt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid erwirken, um die Zwangsvollstreckung der offenen Forderungen durchzusetzen.

Des Weiteren können Sie auch überlegen, ob es sinnvoll ist, mit einem Inkassounternehmen zusammenzuarbeiten, das sich auf die Eintreibung von offenen Forderungen spezialisiert hat. Diese Unternehmen können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zur Seite steht und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Schmidt
Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Wirtschaftsrecht

Yvonne Schmidt