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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Darf ich den Namen meines Konkurrenten in meinen Keywords für Suchmaschinenmarketing verwenden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Dora Schlüter und betreibe einen Online-Shop für Sportbekleidung. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass mein Konkurrent, Sportbekleidung GmbH, meinen Markennamen in seinen Keywords für das Suchmaschinenmarketing verwendet. Dadurch erscheint sein Shop bei der Suche nach meinem Unternehmen ganz oben in den Suchergebnissen.

Ich mache mir Sorgen, dass dies gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und meine Kunden verwirren könnte. Ist es rechtlich erlaubt, den Namen meines Konkurrenten als Keyword zu verwenden? Welche Schritte kann ich unternehmen, um dagegen vorzugehen und meine Rechte zu schützen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine ausführliche Einschätzung der rechtlichen Lage und mögliche Lösungsansätze in diesem Fall. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Dora Schlüter

Sandra Bittner

Sehr geehrte Frau Schlüter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung Ihres Markennamens als Keyword durch Ihren Konkurrenten. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, dass dies gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und Ihre Kunden verwirren könnte.

In der Tat kann die Verwendung Ihres Markennamens als Keyword durch Ihren Konkurrenten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, insbesondere wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr entsteht oder der Eindruck erweckt wird, dass es eine Verbindung zwischen Ihren beiden Unternehmen gibt.

Grundsätzlich ist die Verwendung von fremden Markennamen als Keywords in der Suchmaschinenwerbung nicht ohne weiteres erlaubt, da sie die Rechte des Markeninhabers verletzen können. Dies kann als Markenrechtsverletzung angesehen werden.

Um gegen die unerlaubte Verwendung Ihres Markennamens als Keyword vorzugehen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten. Zunächst wäre es ratsam, Ihren Konkurrenten schriftlich aufzufordern, die Verwendung Ihres Markennamens als Keyword zu unterlassen. Dies kann in Form einer Abmahnung geschehen. Sollte Ihr Konkurrent dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage erwirken.

Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht unterstützen zu lassen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls Ihnen durch die unerlaubte Verwendung Ihres Markennamens als Keyword ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie aktiv sind und Ihre Rechte als Markeninhaber verteidigen. Durch rechtliche Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihr Konkurrent die unerlaubte Verwendung Ihres Markennamens als Keyword beendet und Ihre Kunden nicht länger verwirrt werden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Bittner

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Sandra Bittner