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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Ist ein mündlicher Vertrag rechtsgültig?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor kurzem habe ich mich mit einem Dienstleister getroffen, um über die Erbringung einer Dienstleistung zu sprechen. Während dieses Treffens haben wir mündlich vereinbart, dass er die Dienstleistung zu einem bestimmten Preis erbringen wird. Leider haben wir diese Vereinbarung nicht schriftlich festgehalten.

Nun habe ich jedoch Bedenken, ob dieser mündliche Vertrag rechtsgültig ist und ob ich mich im Falle von Problemen darauf berufen kann. Ich habe recherchiert und festgestellt, dass mündliche Verträge grundsätzlich gültig sind, jedoch oft schwer zu beweisen sind. Da ich keine schriftliche Vereinbarung vorliegen habe, mache ich mir Sorgen, dass der Dienstleister sich im Nachhinein nicht an unsere mündliche Vereinbarung halten könnte.

Daher meine Frage an Sie: Ist ein mündlicher Vertrag rechtsgültig? Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte, wie kann ich meine Rechte als Vertragspartner schützen und auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich mich berufen? Gibt es mögliche Lösungen, um die Gültigkeit dieses mündlichen Vertrags zu sichern?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Kroll.

Gertrud Knorr

Sehr geehrte Frau Kroll,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und Ihre Bedenken bezüglich des mündlichen Vertrags klären.

Grundsätzlich sind mündliche Verträge nach deutschem Recht rechtsgültig. Das bedeutet, dass eine mündliche Vereinbarung genauso bindend ist wie ein schriftlicher Vertrag. Allerdings liegt hier oft das Problem, dass mündliche Absprachen schwer zu beweisen sind. Im Falle von Streitigkeiten kann es zu einem "Aussage gegen Aussage" kommen, was die Durchsetzung Ihrer Rechte erschwert.

Um Ihre Rechte als Vertragspartner zu schützen, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Details und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Auch wenn Sie bereits eine mündliche Vereinbarung getroffen haben, können Sie im Nachhinein ein schriftliches Dokument aufsetzen, in dem die getroffenen Absprachen nochmals zusammengefasst werden. Idealerweise sollte dieses von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden, um die Vereinbarung zu bestätigen.

Darüber hinaus können Sie auch auf andere Beweismittel zurückgreifen, um die Existenz des mündlichen Vertrags zu belegen. Dazu gehören beispielsweise E-Mails, Nachrichtenverläufe, Zeugenaussagen oder Aufzeichnungen von Telefonaten. Diese können im Streitfall als Beweismittel dienen und dazu beitragen, Ihre Position zu stärken.

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Streitigkeiten mit dem Dienstleister auftreten, können Sie sich auf die Grundsätze des Vertragsrechts berufen. Hier gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda", was bedeutet, dass Verträge einzuhalten sind. Ist eine Vereinbarung rechtsgültig zustande gekommen, so sind beide Vertragsparteien daran gebunden und müssen die vereinbarten Leistungen erbringen.

Insgesamt empfehle ich Ihnen jedoch dringend, in Zukunft alle Verträge schriftlich festzuhalten, um mögliche Konflikte zu vermeiden und Ihre Rechte als Vertragspartner zu sichern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gertrud Knorr, Rechtsanwältin

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