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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Wann droht mir eine MPU nach einem Verkehrsverstoß?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht,

ich heiße Erika Kieselbach und habe kürzlich einen Verkehrsverstoß begangen. Ich wurde geblitzt, weil ich die Geschwindigkeitsbegrenzung um 20 km/h überschritten habe. Nun mache ich mir große Sorgen, ob mir eine MPU droht.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich bin beruflich sehr eingespannt und hatte es eilig, zu einem wichtigen Termin zu gelangen. Dabei habe ich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend beachtet und wurde geblitzt.

Der Ist-Zustand ist, dass ich bereits einen Bußgeldbescheid erhalten habe und eine Geldstrafe zahlen muss. Nun mache ich mir Gedanken, ob ich auch noch eine MPU machen muss. Ich habe große Angst davor, da so eine Maßnahme nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostenintensiv sein kann.

Meine Sorgen sind, dass eine MPU meine berufliche Zukunft und meinen Führerschein gefährden könnte. Ich bin auf mein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen und meine Termine zu bewältigen. Eine MPU würde mein Leben stark beeinträchtigen.

Daher frage ich Sie als Experte für Verkehrsrecht: Wann droht mir tatsächlich eine MPU nach einem Verkehrsverstoß? Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine MPU angeordnet wird? Und welche Möglichkeiten habe ich, um eine MPU zu vermeiden oder zumindest die Folgen abzumildern?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und Beratung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Kieselbach

Hildegard Falk

Sehr geehrte Frau Kieselbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich eines Verkehrsverstoßes und der möglichen Folgen in Form einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre berufliche Zukunft und Ihren Führerschein machen, insbesondere da Sie auf Ihr Auto angewiesen sind.

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn bei einem Verkehrsverstoß eine erhebliche Gefährdung oder Beeinträchtigung im Straßenverkehr festgestellt wird. In Ihrem Fall, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h, handelt es sich um einen eher milden Verstoß. Normalerweise wird eine MPU erst ab einer Überschreitung von 30 km/h oder bei wiederholten Verstößen angeordnet.

Es gibt jedoch keine festen Regeln oder Kriterien, die bestimmen, wann eine MPU angeordnet wird. Die Entscheidung obliegt vielmehr der zuständigen Behörde und basiert auf einer Einzelfallbetrachtung. Faktoren wie das Ausmaß des Verstoßes, eventuelle Vorerkrankungen oder auffälliges Verhalten im Straßenverkehr können hierbei eine Rolle spielen.

Um eine MPU zu vermeiden oder zumindest die Folgen abzumildern, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:

1. Einsicht und Reue: Zeigen Sie der Behörde, dass Sie Ihren Verstoß bereuen und Einsicht in Ihr Fehlverhalten haben. Ein aufrichtiges Bedauern kann dazu beitragen, dass die Behörde von einer MPU absieht.

2. Besuch eines Verkehrsseminars: Oftmals kann die Teilnahme an einem Verkehrs- oder Aufbauseminar dazu beitragen, dass eine MPU vermieden wird. Hier lernen Sie, Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und zu verbessern.

3. Vorlage eines ärztlichen Gutachtens: Wenn Sie Vorerkrankungen haben, die sich auf Ihre Fahreignung auswirken könnten, kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens helfen, eine MPU zu umgehen.

Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen konnten und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Falk, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht

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